GEGENARGUMENTE

GegenStandpunkt & Diskussion
Wählen ist verkehrt
Dienstag, 23. September 2008, 19 Uhr
Cafe 7stern, Siebensterngasse 31, 1070 Wien

I. Die Wahl: Ermächtigung der staatlichen Repräsentanten durch die Beherrschten

a) In der Wahl wird das von Parteien präsentierte und organisierte Personal gewählt, das für einen bestimmten Zeitraum Gesetze erlassen und die Regierungsgeschäfte führen soll. Der Wahl vorgelagert ist erstens die Sortierung der Angehörigen eines Gemeinwesens in Führer(Kandidaten) und Geführte – letztere sollen ja erstere wäh-len, zweitens ein fix und fertiger Staatsapparat, dessen Herrschaftspositionen mit der Wahl besetzt werden, und zum dritten eine definierte Staatsräson, die von den Ämtern aus gemanagt werden soll. Damit ist über die Wahl von vornherein klargestellt: Sie ist keine Einmischung der Bürger in das, was materiell-sachlich das Verhältnis von Staat und Bürger, von Herrschaft und Untertanen ausmacht. Die Frage, warum und wozu es eine solide durchorganisierte Herrschaft mit machtvollen Posten und elitären Amtsträgern braucht, die ist immer schon beantwortet und dem Wähler damit vorenthalten.

b) Wichtig an einer Wahl ist also vor allem das, was nicht zur Wahl steht, mit der Wahl aber periodisch bestätigt wird. Nämlich nichts Geringeres als die gesamte politische Herrschaft: der Staatsapparat; die Aufgaben, denen der sich widmet; die Leistungen, die er für die kapitalistische Produktionsweise erbringt; die "Sache" der Nation; und dass es Führer braucht, die sich darum kümmern. Also alles, was die normalen Leute als Beschränkung ihrer materiellen Freiheit, als Härte ihres Erwerbslebens, als Inanspruchnahme durch privat-marktwirtschaftliche und öffentlich-rechtliche Machthaber, als ihre gesellschaftlich organisierte Benutzung und Belastung zu spüren bekommen. Das alles ist selbstverständlich gebilligt, wenn es ans Wählen geht – die Stimmabgabe ist ein ganz prinzipielles Bekenntnis zur Herrschaft und zu ihrer Staatsräson: Ihre Unterordnung unter den bei der Wahl vorausgesetzten, gar nicht der Abstimmung unterliegenden Staatswillen unterschreiben mit ihrem Wahlkreuz ausgerechnet die, die von der Herrschaft zu Objekten und Betroffenen gemacht werden.

c) Dass es bei der Wahl um das abstrakte, von den Interessen der Wähler getrennte Ja zur Herrschaft geht, reflektiert sich in der Wahl selbst:

- Der Wähler darf Parteien bzw. Personen seiner Wahl ankreuzen. Im Wahlkreuz sind die Gründe, die der Bürger für seine Wahlentscheidung haben mag oder nicht, eliminiert. Was zählt ist seine Stimme, die in die Auszählung eingeht.

- Die Gründe des Wählers sind gleich-gültig, und nach dieser Gleichmacherei zählen alle Stimmen auch gleich. Es wird abstrahiert von den gesellschaftlichen Rollen und den Interessen der Wähler, alle werden auf die Bestimmung reduziert, Herrschaft über sich zu wollen.

- Sind die Stimmen ausgezählt, haben die gewählten Repräsentanten die Freiheit, über das Wahlergebnis zu befinden: Sie legen den Wählerwillen fest, sie definieren, was ihre Wähler wollen. Welche Koalitionen zustande kommen, wer die Opposition bildet, ist Resultat ihrer Verhandlungen und dabei sind die Abgeordneten bekannt-lich nur ihrem "Gewissen", also ihren (partei-)politischen Kalkulationen verantwortlich.

d) Diejenigen Bewerber, die von Volkes Stimme erwählt wurden, haben durch ihre Wahl das Recht – in der Regierungsverantwortung oder in der "Opposition" –, sich um die Ausgestaltung des Gemeinwesens zu kümmern. Sie sind durch die Wahl ermächtigt, die Staatsnotwendigkeiten in dem von ihnen für notwendig erachteten Sinn gegen ihr Volk durchzusetzen. Diese Freiheit der Politik wird von Politikern hoch geschätzt. Denn mit der Wahl haben die Wähler sie beauftragt, die Staatsgeschäfte zu führen, und sich selbst damit für unzuständig erklärt. Die Wahl gibt den Bürgern die Gelegenheit, sich in Personalfragen einzumischen, um bei der Politik aus-gemischt zu bleiben. Das reklamieren Politiker auch, wenn sie gegen kritische Stimmen aus dem Volk überflüssigerweise betonen, dass sie gewählt worden sind; wenn sie sich also mit dem Hinweis auf ihre Ermächtigung von keinem Argument und von keiner Demonstration – die Wähler heißen bei der Gelegenheit dann gern der "Pöbel", der "Boulevard" oder gleich der "Druck der Straße" – beeindrucken lassen. Die Gewählten dekretieren die Pflicht zum Ruhegeben, und haben es nicht nötig, auch nur ein Wort über die strittige Sache zu verlieren.

II. Die Verwandlung von Unzufriedenheit in Antikritik

Die Wahl stellt den Wähler vor die Entscheidung, bei wem er die Macht, der er sowieso gehorchen muss und die gar nicht zur Debatte steht, am besten aufgehoben sieht. Die Veranstaltung macht ihn zum ideellen Bevollmäch-tigten, und insofern zum bedingungslosen Parteigänger der Regierungsgewalt, die über ihn ausgeübt wird: In ihrem Namen darf und soll er die Kandidaten für die zu vergebenden Posten kritisch prüfen. Der Erfolg bei der Machtausübung und nicht die Interessen des Wählers ist der Maßstab, an dem die Bewerber sich bewähren und messen lassen müssen – genau genommen nicht so sehr die Herrschaft selbst, vielmehr ein Ideal von ihr, das die Herstellung, Aufrechterhaltung und Ausübung von Herrschaftsverhältnissen als eine einzige Hilfestellung für ein bürgerliches Leben im Kapitalismus vorstellig macht, und die Staatsgewalt als Schutzmacht für eine "Volksgemeinschaft" im Innern und nach außen. Ein derart verkehrtes Bild der politischen Macht ist die Prämisse aller Urteile über die Wahlbewerber und deren "Glaubwürdigkeit". Die kritische Aufmerksamkeit gilt dem vorzeigbaren und in Aussicht gestellten Erfolg der Kandidaten bei ihrer schönfärberisch dargestellten Tätigkeit – und deswegen nicht zuletzt ihrem Erfolg bei der schönfärberischen Darstellung ihrer Tätigkeit. Dieser "Kritik" fallen die nicht gewählten Kandidaten zum Opfer, an diesem "Misserfolg" – sie verlieren den Vergleich der Angeber untereinander – scheitern die Wahlverlierer. Für die politische Elite insgesamt, die auf diese Art in die höchsten Ämter drängt, ist diese Überprüfung jedoch leicht auszuhalten. Das Kriterium, das da an sie angelegt wird, ist gar kein anderes als dasjenige, an dem die Herrschaftsaspiranten sich selber unbedingt bewähren wollen: Die Macht, die mit ihrem Amt verbunden ist, fest in Händen halten; sie so gebrauchen, dass sie keinen Schaden nimmt, sondern wächst – und ihr Inhaber mit ihr; sich als Herrschaftsfigur gegen alle Anfechtungen und am Ende unanfechtbar etablieren und vor den Regierten eine gute Figur machen; mit der anvertrauten Macht möglichst derart verwachsen, dass Amt und Name in der Figur eines demokratisch gewählten "Sonnenkönigs" aus-tauschbar werden, der dann als Vorbild gelungener Herrschaft gilt. Die Herrschaftskritik, zu der eine freie Wahl die der Herrschaft unterworfenen Wähler herausfordert, ist entschiedene Antikritik, sowohl, was die Herrschaft selbst, als auch, was die Machtgier der zu wählenden Herrschaften betrifft.

III. Die "demokratische Reife" einer Nation

Zu wohlgeordneten demokratischen Gemeinwesen haben es die erfolgreichen unter den kapitalistischen Ausbeu-tungsgesellschaften gebracht. Sie beruhen auf Gewalt und Herrschaft, denn nur die Macht des Staates schafft und schützt die Privatmacht des Eigentums an Produktionsmitteln und schließt die große Mehrheit der Untertanen davon aus. Diese Mehrheit wird durch das Recht der Macht der Eigentümer ausgeliefert und auf die Rolle des arbeitsamen Kostenfaktors für deren Gewinnmaximierung festgelegt. Der moderne kapitalistische Staat hat sogar die Rolle von Arbeitskräften unter fremdem Kommando und für fremden Nutzen durch umfassende Verrechtlichung zu einer anerkannten, mit gesetzlich geschützten Ansprüchen und Pflichten ausgestatteten Erwerbs-quelle ausgebaut, die insofern gleichberechtigt neben der Erwerbsquelle der vermögenden und ausbeutenden Klasse steht. Proletarier wie Fabrikherren sind verpflichtet, auf vertraglicher Basis zu verkehren und den Arbeitsvertrag einzuhalten, der selbstverständlich die für das Kapital rentable Arbeit zum Gegenstand hat. Sogar dem Interesse, das den kapitalistischen Laden stört, sobald es sich meldet – demjenigen an einem befriedigenden Lebensunterhalt, an kurzen Arbeitszeiten und bequemen Arbeitsverhältnissen –, hat dieser Staat den ihm gebührenden, nämlich nachrangigen Platz im Gemeinwesen zugewiesen; und den schützt er dann. Wenn sie auf diesen Schutz setzen, sind die Lohnabhängigen grundsätzlich reif dafür, die Macht zu wählen, die sie lohnabhängig macht.

Sie müssen dann noch ihre unvermeidliche Enttäuschung richtig verarbeiten; nämlich ihre bleibende Unzufriedenheit aufteilen: in den einen Teil, wo nichts zu machen ist, weil "die Verhältnisse nun einmal so sind", wie sie sind, wo jeder selber schauen muss, wie er durchkommt; und in den anderen Teil, wo einem zugestanden wird, sich über überflüssige Härten und Benachteiligungen zu beschweren, und den Regierenden deren Unvermögen vor ihrem eigentlichen Auftrag vorzuwerfen. Auf die Art werden Lohnarbeiter im Namen der Herrschaft, die sie auf ihre unschöne Lebenslage festnagelt, zu Kritikern der Herrschenden. Wenn sie es mit dem Übelnehmen nicht übertreiben, sondern Einsicht in das Unvermeidliche zeigen und ihre Unzufriedenheit auf eine Wahlstimme für die Partei beschränken, die sie für das kleinere Übel halten, also mit ihrem aktiven Wahlrecht so passiv bleiben, wie sich das gehört, dann ist auf sie Verlass und die Demokratie ist stabil.

IV. Das demokratische Gütesiegel: Führerqualität

Das demokratische Kunststück, dem Wahlvolk Alternativen vorzulegen, damit es durch die Wahl zwischen ihnen unterschreibt, dass es keine Alternative hat, kommt zum Kern der Sache, wenn sich die Konkurrenten um die Wählergunst unmittelbar als Personen empfehlen, die Führung bieten, und sich durch nichts als die gekonnte Demonstration ihrer Führungsqualitäten mehr vom Konkurrenten unterscheiden wollen. Die Wähler, die sich von solchen Machtmenschen die Frage vorlegen lassen, wer "der Beste" ist, anerkennen in aller Freiheit, nämlich indem sie eine Auswahl treffen, dass sie Herrschaft brauchen, und finden überhaupt nichts dabei, sich von Machthabern ihre Existenzbedingungen diktieren zu lassen – nach Gesichtspunkten und im Interesse von Ziel-setzungen, denen sie nicht wirklich auf den Grund gehen. In ihrer vollendeten Form hat die Freiheit, die die Wahl stiftet, doch gewisse kulturelle Voraussetzungen: Sie fordert vom Wähler die Bereitschaft, sich durch die Inszenierung von Führungskraft und Leutseligkeit, durch inszenierte Schaukämpfe und inszenierten Jubel, durch flotte Werbesprüche und die Wucht des seinetwegen betriebenen Aufwands beim Einseifen beeindrucken zu lassen; sie verlangt danach, die Angeberei politischer Häuptlinge vergleichend zu würdigen und die Prominenz insgesamt "irgendwie gut" zu finden. Die Dummheit ist gefragt, über politische Machthaber persönliche Geschmacksurteile zu fällen. Funktionierende Demokratien zeichnen sich durch eine pluralistische Öffentlichkeit aus, die ihre abschätzigen wie respektvollen Einschätzungen für jedes Anspruchsniveau gerecht verteilt, und so ihr Publikum zum sachkundig-kritischen Genuss des parteiischen Personenkults erzieht, aus dem diese Öffentlichkeit auch zwischen den Wahlen besteht.

V. Der aktuelle Anlass: Wahl statt Volksabstimmung

Die Wahl, das ist diesmal speziell dem Agieren der ÖVP zu entnehmen, hat ihre vornehmste Aufgabe in der Emanzipation geplagter Regierungen vom blöden Volk. Dem dürfen in aller Regel keine Sachentscheidungen ausgeliefert werden, wie sie der EU-Reformvertrag eine ist – schon gar nicht, wenn die Volksabstimmung dar-über wahrscheinlich verkehrt ausgeht. Sobald die SPÖ aus politischer "Verantwortungslosigkeit" mit dieser Regel brechen möchte bzw. in einem Brief damit kokettiert, bleibt der staatstragenden ÖVP eine bezeichnende Alternative. Sie kann das Volk, das wegen seiner diesbezüglich Unfähigkeit vom Abstimmen über den EU-Reformvertrag, also vom Mitregieren tunlichst fernzuhalten ist, zu der politischen Tätigkeit aufrufen, die es wirklich gut kann: Zum allgemeinen Wählen, zur Volksabstimmung über die politischen Führer, also zu Personalentscheidungen. Das ist die Art von Entscheidungen, auf die das Volk sich gut versteht und der erprobte Weg, es ohne unerwünschte Folgen an all den politischen Fragen teilhaben zu lassen, die es so oft nicht richtig kapiert. So einbezogen kann es nicht nur keinen Schaden anrichten, sondern im Rahmen seines staatsbürgerlichen Berufes den Beitrag zur Lösung der nationalen Problemlagen liefert, zu dem es durch die Verfassung bestellt ist: Es überträgt an seine Repräsentanten die Kompetenz zu Sachentscheidungen, die dann – unwiderruflich bis zur nächsten Wahl – im Namen des Volkes durch die Verantwortungsträger getroffen werden, denen die Wähler dazu die Ermächtigung geliefert haben.

VI. Der aktuelle Wahlkampf: Armut als "Argument"

Mehr Familienbeihilfe, kostenloses Kindergartenjahr, Halbierung der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel, Erhö-hung des Pflegegeldes, "bedarfsorientierte Mindestsicherung", ein Grundeinkommen, Abschaffung der Studiengebühren, überproportionale vorzeitige Pensionserhöhung und manches mehr wird angeboten. Bevor man sich über die aufgelisteten guten Werke freut und als Wähler höchstens skeptisch gegenüber der "Umsetzung" so vieler schöner "Wahlversprechen" wird, sollte man innehalten und sich vergegenwärtigen, was da verkündet wird. In allen Varianten der angekündigten Volksbeglückung ist nämlich von Armut die Rede.

Wenn man den Verlautbarungen trauen kann, ist es offenbar soweit, dass kein normaler Mensch mehr von seinem Einkommen einigermaßen leben kann: Als Familienerhalter oder Alleinerzieherin mit Kind, als Konsument von Lebensmitteln und Benzin oder Heizöl, als potentieller oder aktueller Pflegefall, als Pensionist, als Arbeitsloser ohnehin, ebenso als "prekär" Beschäftigter in einem Teilzeitjob – in all diesen Ausprägungen ist der österreichische Mensch finanziell schlicht und ergreifend überfordert. Ein paar lumpige Preiserhöhungen bei Benzin und Lebensmitteln, und er schafft es nicht mehr. "Die Familien" sind "armutsgefährdet", Pflegefälle sowieso, Pensionisten schon gleich, inzwischen verarmen immer mehr stinknormale Konsumenten und Ratenkäufer, und die Bezieher von "Leistungen" der Arbeitslosenversicherung seit je: Wenn es nicht so wäre, dann wäre kein Wahlkämpfer je auf die Idee mit der Familienbeihilfe, der Mehrwertsteuersenkung, dem kostenlosen Kindergarten, der "Mindestsicherung", dem Grundeinkommen etc. usw. gekommen. Alle diese Wahlversprechen doku-mentieren die ganz normale Armut. Im Versprechen auf Linderung werben die zu wählenden Machthaber mit der unter ihrer Regentschaft erzeugten Armut der Wähler – bei den Wählern, und natürlich für sich und ihre Macht.

An dieser Armut kann sich grundsätzlich auch nichts ändern, das wird von den edlen Spendern gleich dazu gesagt. Damit die teuren Sozialleistungen und Familienförderungen "finanzierbar" sind, muss "die Wirtschaft" auf alle Fälle einmal florieren, weil der Staat bekanntlich nichts "verteilen kann", was nicht vorher erarbeitet wurde; und damit diese eigenartige Wirtschaft zufrieden stellend läuft, darf sie nicht überfordert werden – etwa durch Löhne bzw. Arbeitszeiten, die ordentlich hoch bzw. angenehm kurz sind. Sehr eigenartig: "Die Wirtschaft" macht die Leute erst arm, indem sie als zu minimierender Kostenfaktor bezahlt und als zu maximierender Leis-tungsfaktor ausgequetscht werden – und das alles, um die Armen nachher mit Sozialleistungen zu beglücken!? Es ist etwas banaler: Die Lohnsenkungswellen der letzten zwei Jahrzehnte im Interesse des Kapitalstandortes haben die Einkommen und Lohnersatzleistungen soweit dezimiert, dass darunter nicht nur die Leute, sondern vor allem deren nach wie vor staatlich erwünschten Dienste leiden, z.B. was die Aufzucht der nächsten Generationen betrifft. "Familie" ist in der Diktion der ÖVP synonym mit "Armut"; und die sozialstaatlichen Funktionen der Familie, von einer einigermaßen geregelten Existenz als lohnarbeitender Aktiver mit Kindern, bis zu einer halbwegs geordneten Lebensführung als Pflegefall in gerade noch oder auch nicht mehr erträglicher Altersarmut – die werden zumindest als berechtigt gewürdigt. Natürlich nur, soweit die "Finanzierbarkeit" gegeben ist.