GEGENARGUMENTE

 

Das Asylrecht und seine Kritiker Teil I

 

Einleitung

 

Der Flüchtlingsstrom will und will nicht abreißen. Kein Wunder, sorgen doch Politik und Kapital Europas und der USA rund um den Globus für jede Menge Fluchtgründe. Für diejenigen, die es trotz zunehmend undurchlässiger gestalteter Grenzen schaffen, nach Europa zu gelangen, sorgen zahlreiche „Anpassungen“ des Asylgesetzes an die mit dem Ende des ehemaligen Ostblocks geänderte politische Lage dafür, die nun großteils unerwünschten Flüchtlinge möglichst rasch und rechtlich einwandfrei wieder los zu werden. Dort wo dies nicht rasch genug gelingt, sollen zunehmende Schikanen während des Asylverfahrens abschreckend wirken.

 

Gegen diese Behandlung der Flüchtlinge in Österreich und generell in Europa regt sich Protest. Es ist nur zu verständlich, dass das Elend der Flüchtlinge viele Menschen nicht kalt lässt, sie daher in Demonstrationen auf die Lage der Flüchtlinge aufmerksam machen, Hilfe für die Flüchtlinge, die es bis hierher geschafft haben, organisieren, und sie vor dem Zugriff der Staatsmacht, die sie am liebsten gleich wieder abschieben möchte, zu schützen versuchen.

 

Weniger verständlich ist aber, dass ausnahmslos alle Proteste unter der Generallosung „Kein Mensch ist illegal“ stehen und sich in Forderungen nach einer Verbesserung des Bleiberechtes, einem fairen und gerechten Asylverfahren und der Einhaltung von Menschenrechten zusammenfassen. Der Sache nach ist das nichts als eine Einmischung in jene Flüchtlingspolitik, die die Protestierer zugleich als „menschenverachtendes“ Staatshandeln kritisieren und vor der sie Flüchtlinge mit ihren Protesten beschützen wollen. Ausgerechnet den Rechtsstaat, der mit seinem Asylrecht klarstellt, dass es sich dabei um kein Schutzprogramm für Hilfsbedürftige handelt, der mit seinem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz klarstellt, dass selbst so etwas wie der Aufenthalt auf einem Fleckchen Erde zuallererst eine Sache der staatlichen Erlaubnis ist, den wollen sie zu einer gemeinsamen Verantwortung für Flüchtlinge aufrufen.

 

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Im ersten Teil der Sendung beschäftigen wir uns daher mit öffentlichen Besprechung der Flüchtlingsfrage bzw. mit den am häufigsten vorgebrachten Argumenten pro und contra Flüchtlingsaufnahme. Wir wollen klären, warum es sich bei den von Asylfreunden vorgebrachten Einwänden gegen die praktizierte Asylpolitik um falsche Einwände handelt und wie man die Sprüche der Asylfeinde über „Asylantenflut“ und „Asylmissbrauch“ richtig kritisiert und was man diesen Sprüchen über die in der Marktwirtschaft geltenden Prinzipien entnehmen kann.

 

Im zweiten Teil geht es dann um die Frage, um was für ein Recht es sich beim Asylrecht handelt und inwiefern sich daraus auch der seit Ende des Kalten Krieges zunehmend unfreundlichere Ton gegenüber Asylwerbern erklärt. Zuletzt wird dann auf aktuelle Asylfälle eingegangen.

 

Öffentliche Einwände gegen die Aufnahme von Flüchtlingen

 

1.„Österreich wird von Asylsuchenden überschwemmt“; Europa muss sich vor Flüchtlingswellen schützen,… .

 

Dieser Einwand bemüht das Bild einer Flutwelle, die Europa wie mit Naturgewalt trifft und der dieses Europa ob der Wucht des Phänomens nicht gewachsen ist. Mit dem Gestus des Bedauerns wird so getan, also ob man diese Armutsgestalten ja gerne aufnähme, nur durch die große Zahl der Flüchtlinge überfordert sei, weswegen man nicht anders könne, als die Grenzen dicht zu machen.

 

Wer sich so äußert, den kümmert nicht, was die Flüchtlinge treibt, der fragt sich nicht, was sind das für Zustände, die Menschen massenweise dazu veranlassen, ihre gewohnte Umgebung zu verlassen und eine lebensgefährliche Flucht auf sich zu nehmen. Der sorgt sich nicht um die Probleme, die die Flüchtlinge haben, sondern um die Probleme, die sie Europa bereiten. Sein Sorgeobjekt sind nicht die Flüchtlinge, die in großer Zahl im Mittelmeer ertrinken, sein Sorgeobjekt ist Europa und Österreich.

 

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Diese zynische Sichtweise wird nicht zurückgewiesen, wenn man so wie UNHCR und andere den Flüchtlingen wohlgesonnene Menschen dem Bild von der „unsere“ Länder überschwappenden Flutwelle mit einem Verweis auf die geringen Flüchtlingszahlen, die tatsächlich Europa erreichen, entgegentritt. Laut UNHCR macht die Zahl der Asylsuchenden in Österreich gerade einmal 0,27% der Bevölkerung aus. Indem sie so argumentiert lässt sich auch die UNHCR auf den Standpunkt der Sorge nicht um die Flüchtlinge, sondern um Europa ein.

 

Die Zahlen als solche lassen sich nicht bestreiten. Tatsächlich schafft es in Wahrheit nur der geringste Teil der Flüchtenden, tatsächlich ihre Heimatländer zu verlassen, zum einen schlicht weil ihnen die Mittel für eine Flucht fehlen. Allein der finanzielle Aufwand, den solche eine Flucht bedeutet, übersteigt die wirtschaftlichen Möglichkeiten der großen Mehrzahl bei weitem. Die große Mehrzahl der Flüchtlinge sind in Wahrheit Flüchtlinge die im Umkreis ihrer Herkunftsländer bleiben wollen oder müssen – 28,8 Mio Binnenvertriebene. Der Rest schafft die Flucht maximal in die Nachbarländer - aktuell etwa die Flüchtlinge aus Syrien in die Türkei und den Libanon.

 

Zum anderen verschärft Europa laufend das militärische Grenzregime gegenüber Asien und Afrika, überwacht nahezu lückenlos das Mittelmeer mit allen technischen und militärischen Möglichkeiten, errichtet an Land immer mehr und immer höhere, mit NATO-Draht bestückte Mehrfachzäune und zwingt durch all diese Maßnahmen die Flüchtenden zu immer abenteuerlicheren und gefährlicheren Fluchtwegen. Das Mittelmeer verwandelt sich – wie die maltesische Regierung es ausdrückt - langsam in einen großen Friedhof.

 

Trotzdem taugt die von der UNHCR und sonstigen Asylfreunden angestellte Berechnungen nichts. Diese Gegenrechnung basiert auf einem sehr vertrauensseliges Missverständnis. Wer auf die Diskrepanz zwischen tatsächlichen Flüchtlingszahlen und dem mit einer Flutwelle entworfenen Bild hinweist, vielleicht gar meint, damit die Politik zum Abgehen von ihrer ablehnenden Haltung gegenüber den Flüchtlingen bewegen zu können, nimmt der Politik nämlich ab, Grund ihrer Flüchtlingspolitik wäre das begrenzte Fassungsvermögen ihrer Länder. Mehr noch! Er unterschreibt letztlich sogar noch, dass auch er sich eine solche Situation vorstellen könne. Nur sei diese derzeit doch gar nicht erreicht. Davon, dass ein wie immer begrenztes Fassungsvermögen der Politik ihr Handeln diktiert, kann aber nicht die Rede sein.

 

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Was wäre denn die richtige, die noch tragbare Zahl an Asylwerbern, möchte man fragen? Bis zu welcher Zahl gingen Flüchtlinge in Ordnung und ab welcher Zahl beginnt die Überschwemmung? Die Regierungen sind da offenbar sehr flexibel. Zu Zeiten des Ungarnaufstandes im Jahr 1956 waren knapp 200.000 kein Problem für das wesentlich ärmere Nachkriegs-Österreich. Heute geben schon 20.000 Flüchtlinge den Anlass dafür her, von einer nicht schaffbaren Überschwemmung eines der reichsten Länder der Welt zu reden.

 

Soll man außerdem wirklich glauben, es gäbe zu viele Menschen in Österreich, weswegen ein weiterer Zustrom nicht zu verkraften wäre? Gilt das dann auch für die hier geborenen Kinder? Sind die dann auch zu viel? Diejenigen, die am lautesten vor der angeblichen Überschwemmung warnen, sind doch zugleich jene, die sich mit Sprüchen der Preisklasse, „die Österreicher sterben aus“, zu Wort melden, denen es also gar nicht genug Kinder - aber eben österreichische - geben kann. Kein Aufschrei war daher auch angesichts der Prognose zu hören, dass die hiesige Bevölkerung bis zum Jahr 2030 auf 9 Millionen ansteigen wird. Originäre Österreicher überfüllen das Boot offenbar nicht. Genauswenig übrigens wie die zahlreichen EU-Ausländer, die sich ohne wesentliche Beschränkung in Österreich ansiedeln dürfen und von dieser Möglichkeit auch zahlreich Gebrauch machen - in großer Zahl Deutsche aus den neuen und auch alten Bundesländern. Ganz zu schweigen von Investoren, die ihr besonderes „Naheverhältnis“ zu Österreich dadurch beweisen, dass sie hier investieren und damit „Arbeitsplätze schaffen“. Von denen können sich gar nicht genug in Österreich ansiedeln, ohne dass irgendein Boot zu sinken droht.

 

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Warum versteht es sich denn - andersherum gefragt -von selbst, dass Österreich und erst recht die große EU nicht Millionen aufnehmen können? Fehlt es etwa an Platz oder materiellen Mitteln, zusätzliche Wohnungen zu bauen und Essen heranzuschaffen? Die Flüchtlinge werden wie selbstverständlich als untragbare Belastungen und Unkosten für die sozialen Sicherungssysteme ins Auge gefasst. Dass die nach Europa wollen, um mit Arbeit für sich und ihre Familien zu sorgen, wird gar nicht erst in Betracht gezogen. Könnten sich die Einheimischen mit neuen zupackenden Händen nicht die Arbeit teilen, und das zusätzlich Benötigte leicht herstellen? Können sie eben nicht!

 

Wie selbstverständlich wird davon ausgegangen, dass in dieser Wirtschaftsweise massenhaft zusätzliche Arbeitsleute keine willkommene Unterstützung darstellen, sondern ein Problem. Allen ist die Absurdität vertraut, dass Arbeit selbst – also der Aufwand, der nötig ist zur Herstellung der gebrauchten Güter – ein knappes Gut ist und schon ohne Einwanderer nicht für alle reicht.

 

Weil Unternehmer dafür zuständig sind, Arbeit zu geben, die sich für sie lohnt, und weil sie dafür mit Lohn und Arbeitsplätzen knapp kalkulieren, ist Arbeit nicht einfach die Mühe, die sie ist, sondern ein Privileg, das der, der es hat, mit anderen nicht teilen kann. Nur deshalb sind zusätzliche Menschen im Land eine Bedrohung für diejenigen, die Arbeit haben. Das Kapital definiert, wie viele Leute gebraucht werden, also nützlich sind und leben können, und wie viele – an ausschließlich seinem Bedarf gemessen – Überbevölkerung darstellen und nur stören. Tatsächlich gibt es also eine Überbevölkerung einzig gemessen an den Bedürfnissen des Kapitals. Das vernichtende Urteil über diese Wirtschaftsweise lautet, wer vom Kapital nicht gebraucht wird, ist zu viel. Nicht die Wirtschaft dient den Menschen, sondern umgekehrt.

 

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Dieses Prinzip ist inzwischen weltweit durchgesetzt. Auch in Afrika hängt das Leben und Überleben nicht von dem ab, was die Menschen dort an Produkten erzeugen, sondern vom Geld, das sich auf dem globalen Markt damit verdienen lässt. In dieser Konkurrenz sind sie hoffnungslos unterlegen. Die Konsequenz: traditionelle Lebensgrundlagen wurden und werden zerstört. An der Benutzung der Menschen dort hat das Kapital zugleich kein Interesse.

 

Ein übriges tun die Kriege und Bürgerkriege, die die USA und Europa weltweit und in brüderlicher Konkurrenz zueinander betreuen, um ihren Interessen – wo immer sie diese verletzt sehen – zum Durchbruch zu verhelfen.

 

Mit all dem werden in diesen Ländern die Fluchtgründe geschaffen, die man sich dann als naturwüchsige Flutwelle denken soll, von der Europa getroffen wird, mit deren Entstehung es aber nichts zu tun haben will. Dasselbe ökonomische und politische System, das die Menschen aus ihrer Heimat vertreibt und zu Flüchtlingen macht, erklärt sie hier zur Störung und sperrt, sie mittels eines militärischen Grenzregimes das alles aufbietet, was technisch machbar ist, aus. Was die Flüchtenden zu immer abenteuerlicheren und gefährlicheren Fluchtwegen zwingt.

 

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Manche Migranten flüchten auch vor extremer Armut und Not … “ schreibt die UNHCR. In den Fluchtländern herrscht aber nicht einfach Armut und Not. Armut und Not sind das Resultat des politischen und ökonomischen Wirkens Europas und der USA. Von einer solchen Täterschaft will die UNHCR mit ihrer Aussage aber nichts wissen und liefert mit ihrem Hinweis sogar noch jenen ein Argument, die nach noch mehr Engagement dieser Staaten rufen.


 2.Asylsuchende sind faul und wollen nicht arbeiten

 

Die Frage von fleißig oder faul hat nicht das Geringste damit zu tun, ob ein Mensch flüchten musste oder nicht. Insofern geht der Vorwurf an die Adresse der Flüchtlinge, sie wären faul an der Sache vorbei. Dürfen faule Menschen nicht flüchten, wenn sie verfolgt werden? Andererseits verrät dieser Vorwurf sehr viel darüber, worauf es hier bei uns ankommt, wenn ein Bürger unseres Landes meint, sich so von einem Flüchtling unterscheiden zu müssen. Er wäre ja, anders als die dahergelaufenen Flüchtlinge, dienstbar, er wäre nicht bloß kleinlicher persönlicher Erfolgsrechnungen wegen loyal zu unserem Gemeinwesen, anders als diese Fremden, die Asylanwärter. Haben die nicht schon mit ihrer Flucht hinlänglich bewiesen, dass sie immer gewillt sind, ihre Heimat im Stich zu lassen, wenn sie sich davon einen Vorteil versprechen? Solche Leute haben hier, bei uns nichts verloren. Hier ist Dienstbarkeit erste Tugend und der so redet ist einerseits stolz auf die Zugehörigkeit zu diesem Gemeinwesen, zu dessen Nutznießern er in aller Regel nicht gehört, wenn er mit der eigenen Dienstbarkeit prahlt. Andererseits leistet er sich den Widerspruch ausgerechnet diese eigene Dienstbarkeit als Argument für die besondere Berücksichtigung seiner Person ins Treffen zu führen.

 

Dieser Mensch irrt freilich. Faulheit und Fleiß haben mit einem Recht auf Anwesenheit in einem Staatswesen nicht das geringste zu tun. Weder wird man Staatsbürger durch noch so überzeugende Beweise des eigenen Fleißes. Noch gehört bei der Beurteilung von Asylanträgen die Überprüfung des besonderen Fleißes zum in Anschlag gebrachten Repertoire der Prüfkriterien. Ganz im Gegenteil – Asylsuchende dürfen gar nicht bzw. nur unter sehr einschränkenden Ausnahmebedingungen arbeiten. Was die verlangte Leistungsbereitschaft betrifft, kann sich der Staat getrost auf die segensreiche Wirkung der marktwirtschaftlichen Lebensbedingungen verlassen, unter die er Inländer wie Ausländer stellt.

 

3.„Asylbetrüger müssen gehen, SPÖ und ÖVP wollen das nicht verstehen!“(Strache im Wahlkampf)

 

Weil „Asylbetrüger“ bei uns ja bekanntlich bleiben dürfen. Dass das nicht stimmt weiß auch Strache. Aber Asylbetrüger sind für Strache eben nicht nur die Asylwerber mit negativem Bescheid der Asylbehörde. Um zu wissen, dass die große Mehrzahl der Antragsteller in Wahrheit Wirtschaftsflüchtlinge sind, dafür braucht Strache kein Urteil eines Asylgerichtshofes. Das sagt ihm sein natürliches Empfinden.

 

Was wird den Flüchtlingen als ihr Verbrechen zur Last gelegt. Mag ja sein, dass nicht alle um Asylsuchenden politisch Verfolgte im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention sind. Wer wollte es den Menschen verdenken, nach Möglichkeiten und Wegen zu suchen, ihre Lage und die ihrer Familien zu verbessern. Weil die Staaten Europas jede andere Möglichkeit eines Zuzugs abgeschafft haben, bleibt den Flüchtlingen doch gar keine andere Option, als die, um Asyl anzusuchen in der Hoffnung, irgendein Bleiberecht zu erhalten.

 

Was ist daran eigentlich der Skandal? Die Lebensumstände, denen sich diese Menschen in ihren Heimatländern gegenüber sehen, oder dass sie diese Lebensumstände nicht stillschweigend akzeptieren und lethargisch vor sich hin vegetieren, sondern versuchen ihnen zu entkommen. Staat und Kapital, die den Flüchtlingen in ihrer Heimat alle Lebensgrundlagen zerstören, haben auch hier keine Beschäftigung für sie und verbietet ihnen deshalb hier mit all ihrem Überlebensdrang nach einem Auskommen zu suchen. Dann besitzen die die Frechheit, dieses über sie gesprochene Urteil nicht umstandslos zu akzeptieren.

 

Für die Flüchtlinge macht es keinen Unterschied, warum genau er dort wo er herkommt, nicht leben kann. Die EU macht da aber einen feinen Unterschied. Wer „bloß“ aus wirtschaftlichen Gründen aus seiner Heimat weg will, ist nicht auf der Flucht. Es ist dies eine erste Auskunft über das Asylrecht. Wer bloß dem Verhungern davonzulaufen versucht, verdient schon einmal kein Asyl. Um den Schutz auch nur des Lebens von Menschen kann es beim Asylrecht nicht gehen.

 

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Schöner könnte die Zusammenarbeit über alle politischen Lager hinweg gar nicht funktionieren. Die amtliche Politik in Gestalt der SPVP-Regierung gibt durch laufende Verschärfungen des Asylrechts den Maßstab für eine ordentliche Behandlung von Flüchtlingen im Sinne Österreichs aus. Wie es sich für eine Demokratie gehört nicht ohne öffentliche Debatte über die Probleme, die die Flüchtlinge „uns“ bereiten. Für die FPÖ eine schöne Gelegenheit, der Regierung ein einziges Versagen vor der selbstgestellten Aufgabe vorzurechnen, damit der eigenen entsprechend gestimmten Wählerklientel ein Argument für die Wichtigkeit einer Stimmabgabe zu Gunsten der FPÖ zu geben und die Regierung „vor sich herzutreiben“, die dann ihrerseits aus Rücksicht vor den Stimmbürgern nicht anders können will, als Konsequenz im Umgang mit dem Flüchtlingsproblem an den Tag zu legen. Perfider weise wird all das vorgetragen im Gestus gerade dadurch das Asylrecht schützen und den echten Flüchtlingen zu ihrem Recht verhelfen zu wollen.

 

Wie Asylfreunde sich für die Asylsuchenden stark machen

 

Dass Österreich mittlerweile nur dem geringsten Teil der Antragsteller auf Asyl tatsächlich ein Aufenthaltsrecht – Asyl oder wenigstens humanitäres Bleiberecht – zugesteht, und ihre öffentliche Beschuldigung als in ihrer großen Mehrzahl Illegale bleibt nicht unbeantwortet. Zu Wort melden sich Menschen, die auf die Konsequenzen dieser Politik hinweisen.

 

Abgelehnte Asylwerber, die nicht freiwillig dorthin zurückkehren, wo sie hergekommen sind, weil sie dort keine Überlebensperspektive sehen, werden in die Illegalität gezwungen, sind der tagtäglichen Gefahr ausgesetzt, aufgegriffen und abgeschoben zu werden und sind daher durch Arbeitgeber und Vermieter beliebig erpressbar. Kinder und Jugendliche sind von jeder Ausbildung ausgeschlossen.

 

1.„Kein Mensch ist illegal

 

Die Kritiker wenden sich gegen diese Behandlung der Asylsuchenden, weisen die von den Asylgegner erhobene Beschuldigung der Asylsuchenden als Illegale zurück und verlangen eine bessere, menschlichere und vor allem fairere Behandlung der Asylsuchende - zuletzt im Rahmen einer Demonstration diesen September in Wien. Ihren Protest fassen sie selbst in der Zurückweisung der Stigmatisierung der Asylsuchenden als Illegale zusammen. Dieser Verurteilung der Asylsuchenden setzen sie entgegen:

 

Ihr sollt wissen, dass kein Mensch illegal ist. Das ist ein Widerspruch in sich. Menschen können schön sein oder noch schöner. Sie können gerecht sein oder ungerecht. Aber illegal? Wie kann ein Mensch illegal sein?“ (Netzwerk gegen Abschiebung und Ausgrenzung, http://www.kmii-koeln.de/manifest-1997)

 

Kein Mensch ist illegal! – Unser Widerstand geht weiter” (http://refugeecampvienna.noblogs.org/page/3/).

 

Fast hätte man meinen können, den Protestierenden wäre aufgefallen, dass Illegalität nichts ist, was einem Menschen an sich zukommen könnte. Tatsächlich handelt es sich um keine menschlichen Eigenschaft wie Körpergröße, Hautfarbe oder Körpergewicht. Entscheidungen in Sachen Legalität oder Illegalität sind immer das Resultat eines Messens an getrennt vom beurteilten Menschen existierenden rechtlichen oder moralischen Maßstäben. Es kann sich daher unmöglich um eine menschliche Eigenschaft handeln. Illegal im Sinne des Rechts sind jene Personen, die sich ohne gültige Aufenthaltserlaubnis im Land aufhalten. Über sie ist das staatliche Urteil gefällt, dass sie hier „bei uns“ nichts verloren haben und damit vor der Alternative stehen entweder das Land freiwillig zu verlassen oder aber über kurz oder lang aufgegriffen und abgeschoben zu werden.

 

Dieses Urteil des Staates längs seiner in den Rechtsvorschriften niedergelegten Zwecke übersetzt sich der Teil der Öffentlichkeit, der den Asylsuchenden negativ gegenübersteht, in eine menschliche Eigenschaft der Flüchtlinge. Nicht der Staat macht sie zu Illegalen, sondern sie wären Illegale.

 

Gegen diese Aburteilung der Fremden als Illegale legen die Vertreter des Netzwerkes „Kein Mensch ist illegal“ mit Verweis auf die katastrophalen Konsequenzen dieser Entscheidung für das Leben der Flüchtlinge hier bei uns Protest ein. „Ihr sollt wissen, dass kein Mensch illegal ist“, verlautbaren sie.

 

Dagegen aufzutreten, nicht anerkannten Flüchtlingen und nicht erwünschten Migranten das staatliche Urteil über sie mit der Figur des „Illegalen“ als persönliche Eigenschaft anzudichten, ist das eine. Wenn sie schreiben, „Ihr sollt wissen, dass kein Mensch illegal ist“, halten sie aber bei ihrer Zurückweisung des staatlichen und öffentlichen Urteils zugleich am Fehler fest, das Resultat einer rechtlichen oder moralischen Beurteilung für eine Eigenschaft der beurteilten Person zu halten, nur mit umgekehrtem Vorzeichen.

 

Jeder Mensch hat das Recht, selbst zu entscheiden, wo und wie er leben will. Der Regulierung von Migration und der systematischen Verweigerung von Rechten steht die Forderung nach Gleichheit in allen sozialen und politischen Belangen entgegen, nach der Respektierung der Menschenrechte jeder Person unabhängig von Herkunft und Papieren.“(ebenda)

 

Die Netzwerker halten, dem staatlichen Urteil und der darauf gründende Behauptung der Ausländerfeinde, die meisten Asylwerber wären Illegale, entgegen, dass alle Menschen qua ihrer Geburt das Recht hätten, sich aufzuhalten und ihr Glück zu suchen, wo immer sie wollen. Sie drehen also den Spieß um und erklären, dass es nicht die Flüchtlinge sind, die gegen das Recht verstoßen, sondern in Wahrheit der Staat, der ihr angestammtes Recht auf freie Wahl des Aufenthaltsortes verletzt, wenn er seine Grenzen dicht macht und so jede legale Möglichkeit der Migration verhindert.

 

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Auf eine tatsächlich geltende Rechtsquelle gründet ihre Behauptung eines Menschenrechts auf freie Wahl des Aufenthaltsortes nicht, was ihnen auch nicht ganz unbekannt ist, wenn sie „Gleichheit in allen sozialen und politischen Belangen“ und nach „Respektierung der Menschenrechte“ jeder Person unabhängig von Herkunft und Papieren, fordern - im Irrglauben, dadurch die von ihnen kritisierte staatliche „Regulierung der Migration“ verhindern zu können.

 

Ganz allgemein ist die Vorstellung eines Rechtes, das die Staaten zu respektieren hätten, also eines Rechtes nicht durch, sondern gegen die Staaten, eines Rechtes, das nicht - wie sonst üblich - die Bürger verpflichtet, sondern die Staatsmacht, paradox, weil die Staaten selbst keiner Gewalt unterliegen, die sie zu irgendwas verpflichten könnte. In Wahrheit verhält sich die Sache genau umgekehrt. Es sind die Staaten, die als in ihrem Staatsgebiet höchste Gewalten, Rechte und Pflichten der Menschen definieren. Als diese höchsten Gewalten lassen sie selbst sich gerade zu nichts verpflichten, was sie nicht wollen, nicht durch ihre Bürger und schon gar nicht durch irgendwelche in der Natur der Menschen begründet sein sollenden Rechte.

 

Wenn die Vertreter des Netzwerkes trotzdem meinen, den Staat an einem den Menschen von Natur aus zukommenden Recht blamieren zu können, sitzen sie dem Schein auf, den die Staaten selbst gerne pflegen, wenn sie vorgeben, in allem was sie durchsetzen, nichts anderes zu verfolgen, als den natürlichen Rechten der Menschen zum Durchbruch zu verhelfen.

 

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Dass Menschen dafür, sich irgendwo aufzuhalten – etwas, das sich für niemanden vermeiden lässt -, eines Rechts bedürfen, davon gehen auch die Netzwerker wie selbstverständlich aus[i]. Das dem Staat zu bestreiten kommt ihnen daher gar nicht in den Sinn. Im Unterschied zum Staat sind sie aber der Auffassung, dass jeder Mensch dieses Recht immer schon hätte. Dass ein solches Recht zu gar nichts anderem taugt und auch zu gar nichts anderem taugen kann, als die Menschen zu sortieren – in welche, die dazu gehören, und in die anderen -, wollen sie nicht bemerken.

 

Nun ist es zwar in unserer Welt der Staaten eine Tatsache, dass jeder Mensch ein solches Recht braucht, dafür sein, muss man deswegen aber doch noch lange nicht. Wenn man aber wie die Netzwerker für ein solches Recht ist, anerkennt man ohne es auszusprechen den für die Zuerkennung dieses Rechtes zuständigen Erlauber, den Staat. Dann sollte man sich aber nicht mehr wundern, dass nicht die Bedürfnisse der Menschen, sich ihren Aufenthaltsort nach Gutdünken auszusuchen, zum Tragen kommen, sondern die Interessen dieses Staates.

 

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Wie nehmen die Netzwerker den Umstand wahr, dass Migranten und Flüchtlinge sich hier bei uns nicht aufhalten, nicht arbeiten usw. dürfen? Nicht als die Kehrseite des Rechtes auf Aufenthalt, sondern als Rechtlosigkeit. „Ausgegrenzt“ zu sein, die Rechte, die einem Inländer selbstverständlich zustehen, nicht zu haben, das ist es, was die Netzwerker als das eigentliche Problem der unerwünschten Flüchtlinge und Migranten ausmachen. Dabei leiden die Ausländer gar nicht an ihrer Rechtlosigkeit, sondern an der alle Lebensbereiche umspannende Herrschaft des Rechts – bis hin zum Recht sich irgendwo aufhalten zu dürfen.

 

Vom Recht des legalen Aufenthaltes haben sie offensichtlich eine unverwüstlich gute Meinung. Dabei könnte einem sehr leicht auffallen, dass es mit dem Nutzen der Legalität so weit nicht her ist. Legal zu sein, schließt nämlich noch lange nicht ein, auch nur einigermaßen ordentlich leben zu können. Das ließe sich ja allein schon daraus lernen, dass ihr fraglos gegebenes Aufenthaltsrecht in ihren Heimatländern sie nicht davor bewahrt hat, ihr Heil in der Flucht suchen zu müssen.

 

Ein wenn schon nicht gutes so doch wenigstens brauchbares Leben wird auch hier bei uns niemandem versprochen, durch kein Gesetz, keinem Ausländer, aber auch keinem Inländer - und noch nicht einmal die Netzwerker verfallen auf die Idee, das zu fordern. Die Ausländer sollen nur nicht anders, nicht besser aber auch nicht schlechter behandelt werden, wie die Inländer.

 

Nun lässt sich nicht bestreiten, dass der Status des Inländers aus der Perspektive der Flüchtlinge erstrebenswert ist. Der praktische Vergleich macht da sicher. Deswegen ist es aber noch lange nicht richtig, die Inländer als mit ihrem Aufenthaltsrecht gut bedient anzusehen. Richtig ist, die Inländer dürfen sich um einen Arbeitsplatz anstellen. Dieser Zugang zum Arbeitsmarkt, wie er so nur Inländern offen steht, ist aber noch lange nicht ihr Mittel, sondern Mittel des Kapitals, Arbeitskräfte für die Mehrung seines Reichtums zu nutzen. Inländer bekommen diesen Arbeitsplatz nicht, weil sie ihn brauchen, sondern nur nach Maßgabe eines Unternehmers, ob ihre Arbeitskraft der Vermehrung seines Reichtums dient. Taugt diese Arbeitskraft dafür nicht, verliert der Inländer seinen Arbeitsplatz und mit ihm die Grundlage seiner Existenz. Sein Aufenthaltsrecht verliert er deswegen nicht. Als Teil des Staatsvolkes hat er den staatlichen Interessen aber weiterhin zur Verfügung zu stehen. Derselbe Sachverhalt ist beim Ausländer der Grund dafür, warum er gleich gar nicht ins Land darf. Wenn es darum geht, sich die vom Kapital für überflüssig erklärte Bevölkerung zurechnen zu lassen, halten die Staaten sich streng an die nationalen Grenzen.

 

2.Die Grünen und das Asylrecht

 

Kein Mensch ist illegal“(http://www.gruene.at/themen/menschen-grundrechte/kein-mensch-ist-illegal),

 

kann man auch bei den Grünen lesen. Es ist aber nicht zu übersehen, dass dieser Satz bei ihnen eine völlig andere Bedeutung hat. Dieses „Kein Mensch ist illegal“ heißt bei ihnen keineswegs, dass sie der Meinung wären, jeder Mensch sollte – weil per se legal - seinen Aufenthaltsort nach eigenem Gutdünken selber wählen können. Ihre Zurückweisung zielt in eine andere Richtung:

 

Auch Menschen ohne Aufenthaltsrecht haben Menschenrechte, die der Staat schützen muss. Der grüne Bleiberechtsvorschlag ist ein Gebot der Stunde, Integrierten ein Aufenthaltsrecht zu geben und damit eine unwürdige Politik zu beenden.“(ebenda)

 

Die freie Wahl des Aufenthaltsortes gehört jedenfalls schon einmal nicht zu den „Menschenrechten“, für die sich die Grünen stark machen, wenn sie sich mit größter Selbstverständlichkeit auf den Umstand beziehen, dass es hier bei uns Menschen ohne Aufenthaltsrecht gibt. Für sie ist es eben keine Frage, dass es einzig und allein in die Zuständigkeit Österreichs fällt, die Kriterien festzulegen und gegebenenfalls nach tagespolitischer Notwendigkeit auch zu modifizieren, nach denen Asyl gewährt wird oder nicht, auf dass dann von Fall zu Fall von ganz und gar unabhängigen Gerichten längs dieser politischen gesetzten Kriterien entschieden wird, wem ein Aufenthaltsrecht zugesprochen wird und wem nicht.

 

Gerade weil die Grünen fest auf dem Boden des geltenden Rechtes stehen, stellt sie der praktische Umgang mit den Flüchtlingen nicht voll zufrieden. Auch Menschen ohne Aufenthaltsrecht hätten grundlegende und unhintergehbare Rechte – geeignete Dolmetscher, ordentliche Verpflegung, usw. - die zu beachten Österreich doch schon allein seiner eigenen Würde schuldig wäre.

 

Das wesentlichste Menschenrecht, das die Grünen aber dem Gefühlsleben der Flüchtlinge abgelauscht haben wollen, ist das Recht auf rasche Entscheidung ihrer Verfahren:

 

Viele AsylbewerberInnen warten bis zu 10 Jahre lang auf eine Entscheidung ihres Asylantrags - das ist menschlich untragbar und auch wirtschaftlicher Unsinn, denn Österreich braucht allein schon aus Gründen der demographischen Entwicklung - Überalterung der Gesellschaft, Geburtenrückgang - die Zuwanderung. … Ein moderner Rechtsstaat muss in der Lage sein, binnen weniger Monate über Asyl oder Einwanderung zu entscheiden.“(ebenda)

 

Am Interesse der Flüchtlinge, ihrer Notlage in ihren Herkunftsländern zu entrinnen, nimmt dieses „Recht“ jedenfalls nicht Maß. Was die Flüchtlinge tatsächlich wollen, ist nicht eine schnelle, sondern eine positive Erledigung ihres Asylantrages. „Menschlich untragbar“ sind die langen Verfahrensdauern für sie nur, weil sie lange auf die von ihnen erhoffte positive Entscheidung warten. Ihnen mit raschen Verfahren helfen zu wollen, ist zynisch, wenn man weiß, dass zusehends immer weniger Anträge positiv erledigt werden[i], man ihnen mit diesen raschen Verfahren daher einzig dazu verhilft, rasch abgeschoben zu werden.

 

Spätestens seit der Wahldiskussion 2013 zwischen Eva Glawischnig und H.C.Strache weiß man von den Grünen:

 

Wenn das Verfahren ordentlich durchgezogen wird, kann man der Familie ins Auge schauen und sagen das geht nicht, dass sie bleiben.“(Glawischnig in der Wahldiskussion 2013 im ORF mit Strache).

 

Die Grünen haben - ganz im Sinne des von ihnen gepflegten Images der Partei, die für Sauberkeit steht - nichts gegen Abschiebungen, sie müssen eben nur sauber, im Sinne des geltenden Rechtes und schnell durchgeführt werden. Es muss alles mit rechten Dingen, dh. ohne Verletzung der Rechte, die sich Österreich in Sachen Asyl gegeben hat, zugehen. Das sei Österreich vor allem seinem eigenen Ansehen schuldig.

 

So mancher Grün-Wähler ist darob von den Grünen bitter enttäuscht. Enttäuschung ist eine schlechte Form der Distanzierung, eine Form, die vom Objekt der Hoffnungen nicht ablassen will.

 

3.Die Initiative Gegen Unmenschlichkeit

 

Von Enttäuschung getragen - nicht über die Grünen, sondern über die Flüchtlingspolitik der österreichischen Bundesregierung - ist auch die Initiative „Gegen Unmenschlichkeit“. Die Vertreter dieser Initiative wollen sich einfach nicht vorstellen, dass die österreichische Regierung das, was sie mit ihren Asylgesetzen Flüchtlingen, die hierzulande um Asyl ansuchen, antut, tatsächlich will und empfiehlt daher

 

Bundes- und Vizekanzler sollten sich ein persönliches Bild von der Situation machen, mit der Schutzsuchende derzeit in Österreich konfrontiert sind – und selber ‚Betroffene’ werden. (Presseinformation vom 29.10.2013, http://gegen-unmenschlichkeit.at)

 

Blöd nur, dass sie einer solchen Einladung – zuletzt gemacht von den Flüchtlingen in der Votivkirche – einfach nicht Folge leisten wollen! Entgegen der Unterstellung der Proponenten der Plattform „Gegen Unmenschlichkeit“, dass die Politik nicht wollen kann, was sie tut, empfinden die verantwortlichen Politiker offensichtlich mitnichten das ihnen unterstellte Informationsdefizit, sie wissen und wollen das, was sie tun.

 

In unserem nächsten Teil zum Thema Asylpolitik werden wir uns damit beschäftigen, was sie mit ihren Asylgesetzen regeln und wie sich daraus auch die Änderungen der Asylgesetze erklären lassen

 

 



[i] Insgesamt erkannten die EU-Staaten im Jahr 2012 von 407.270 Antragstellern 77.295 Asylbewerber in erster Instanz als schutzberechtigt an. In Österreich hatte es 23.855 Anträge gegeben, davon 15.895 Entscheidungen in erster Instanz. 4455 oder 28,0 Prozent betrug die Anerkennung bei diesem Erstverfahren.“ (Die Presse, 18.6.2013)