Das Asylrecht und seine Kritiker
Teil I
Einleitung
Der Flüchtlingsstrom will und will nicht
abreißen. Kein Wunder, sorgen doch Politik und Kapital Europas und der USA rund
um den Globus für jede Menge Fluchtgründe. Für diejenigen, die es trotz
zunehmend undurchlässiger gestalteter Grenzen schaffen, nach Europa zu gelangen,
sorgen zahlreiche „Anpassungen“ des
Asylgesetzes an die mit dem Ende des ehemaligen Ostblocks geänderte politische
Lage dafür, die nun großteils unerwünschten Flüchtlinge möglichst rasch und
rechtlich einwandfrei wieder los zu werden. Dort wo dies nicht rasch genug
gelingt, sollen zunehmende Schikanen während des Asylverfahrens abschreckend
wirken.
Gegen diese Behandlung der Flüchtlinge in
Österreich und generell in Europa regt sich Protest. Es ist nur zu verständlich,
dass das Elend der Flüchtlinge viele Menschen nicht kalt lässt, sie daher in
Demonstrationen auf die Lage der Flüchtlinge aufmerksam machen, Hilfe für die
Flüchtlinge, die es bis hierher geschafft haben, organisieren, und sie vor dem
Zugriff der Staatsmacht, die sie am liebsten gleich wieder abschieben möchte, zu
schützen versuchen.
Weniger verständlich ist aber, dass
ausnahmslos alle Proteste unter der Generallosung „Kein Mensch ist illegal“ stehen und sich in Forderungen nach einer
Verbesserung des Bleiberechtes, einem fairen und gerechten Asylverfahren und der
Einhaltung von Menschenrechten zusammenfassen. Der Sache nach ist das nichts als
eine Einmischung in jene Flüchtlingspolitik, die die Protestierer
zugleich als „menschenverachtendes“
Staatshandeln kritisieren und vor der sie Flüchtlinge mit ihren Protesten
beschützen wollen. Ausgerechnet den Rechtsstaat, der mit seinem
Asylrecht klarstellt, dass es sich
dabei um kein Schutzprogramm für Hilfsbedürftige handelt, der mit seinem
Niederlassungs- und
Aufenthaltsgesetz klarstellt, dass selbst so etwas wie der
Aufenthalt auf einem Fleckchen Erde
zuallererst eine Sache der staatlichen
Erlaubnis ist, den wollen sie zu einer gemeinsamen Verantwortung für Flüchtlinge aufrufen.
*
Im ersten Teil der Sendung beschäftigen wir
uns daher mit öffentlichen Besprechung der Flüchtlingsfrage bzw. mit den am
häufigsten vorgebrachten Argumenten pro und contra Flüchtlingsaufnahme. Wir
wollen klären, warum es sich bei den von Asylfreunden vorgebrachten Einwänden
gegen die praktizierte Asylpolitik um falsche Einwände handelt und wie man die
Sprüche der Asylfeinde über „Asylantenflut“ und „Asylmissbrauch“
richtig kritisiert und was man diesen Sprüchen über die in der Marktwirtschaft
geltenden Prinzipien entnehmen kann.
Im zweiten Teil geht es dann um die Frage,
um was für ein Recht es sich beim Asylrecht handelt und inwiefern sich daraus
auch der seit Ende des Kalten Krieges zunehmend unfreundlichere Ton gegenüber
Asylwerbern erklärt. Zuletzt wird dann auf aktuelle Asylfälle eingegangen.
Öffentliche Einwände gegen die Aufnahme von Flüchtlingen
1.„Österreich wird von Asylsuchenden überschwemmt“; Europa muss sich vor
Flüchtlingswellen schützen,… .
Dieser
Einwand bemüht das Bild einer Flutwelle, die Europa wie mit Naturgewalt trifft
und der dieses Europa ob der Wucht des Phänomens nicht gewachsen ist. Mit dem
Gestus des Bedauerns wird so getan, also ob man diese Armutsgestalten ja gerne
aufnähme, nur durch die große Zahl der Flüchtlinge überfordert sei, weswegen man
nicht anders könne, als die Grenzen dicht zu machen.
Wer sich
so äußert, den kümmert nicht, was die Flüchtlinge treibt, der fragt sich nicht,
was sind das für Zustände, die Menschen massenweise dazu veranlassen, ihre
gewohnte Umgebung zu verlassen und eine lebensgefährliche Flucht auf sich zu
nehmen. Der sorgt sich nicht um die Probleme, die die Flüchtlinge haben, sondern
um die Probleme, die sie Europa bereiten. Sein Sorgeobjekt sind nicht die
Flüchtlinge, die in großer Zahl im Mittelmeer ertrinken, sein Sorgeobjekt ist
Europa und Österreich.
*
Diese zynische Sichtweise wird nicht zurückgewiesen, wenn man
so wie UNHCR und andere den Flüchtlingen wohlgesonnene Menschen dem Bild von der
„unsere“ Länder überschwappenden
Flutwelle mit einem Verweis auf die geringen Flüchtlingszahlen, die tatsächlich
Europa erreichen, entgegentritt. Laut UNHCR macht die Zahl der Asylsuchenden in
Österreich gerade einmal 0,27% der Bevölkerung aus. Indem sie so argumentiert
lässt sich auch die UNHCR auf den Standpunkt der Sorge nicht um die Flüchtlinge,
sondern um Europa ein.
Die Zahlen als solche lassen sich nicht bestreiten.
Tatsächlich
schafft
es in Wahrheit nur der geringste Teil der Flüchtenden, tatsächlich ihre
Heimatländer zu verlassen, zum einen schlicht weil ihnen die Mittel für eine
Flucht fehlen. Allein der finanzielle Aufwand, den solche eine Flucht bedeutet,
übersteigt die wirtschaftlichen Möglichkeiten der großen Mehrzahl bei weitem.
Die große Mehrzahl der Flüchtlinge sind in Wahrheit Flüchtlinge die im Umkreis
ihrer Herkunftsländer bleiben wollen oder müssen – 28,8 Mio Binnenvertriebene.
Der Rest schafft die Flucht maximal in die Nachbarländer - aktuell etwa die
Flüchtlinge aus Syrien in die Türkei und den Libanon.
Zum
anderen verschärft Europa laufend das militärische Grenzregime gegenüber Asien
und Afrika, überwacht nahezu lückenlos das Mittelmeer mit allen technischen und
militärischen Möglichkeiten, errichtet an Land immer mehr und immer höhere, mit
NATO-Draht bestückte Mehrfachzäune und zwingt durch all diese Maßnahmen die
Flüchtenden zu immer abenteuerlicheren und gefährlicheren Fluchtwegen. Das
Mittelmeer verwandelt sich – wie die maltesische Regierung es ausdrückt -
langsam in einen großen Friedhof.
Trotzdem
taugt die von der UNHCR und sonstigen Asylfreunden angestellte Berechnungen
nichts. Diese Gegenrechnung basiert auf einem sehr vertrauensseliges
Missverständnis. Wer auf die Diskrepanz zwischen tatsächlichen Flüchtlingszahlen
und dem mit einer Flutwelle entworfenen Bild hinweist, vielleicht gar meint,
damit die Politik zum Abgehen von ihrer ablehnenden Haltung gegenüber den
Flüchtlingen bewegen zu können, nimmt der Politik nämlich ab, Grund ihrer
Flüchtlingspolitik wäre das begrenzte Fassungsvermögen ihrer Länder. Mehr noch!
Er unterschreibt letztlich sogar noch, dass auch er sich eine solche Situation
vorstellen könne. Nur sei diese derzeit doch gar nicht erreicht. Davon, dass ein
wie immer begrenztes Fassungsvermögen der Politik ihr Handeln diktiert, kann
aber nicht die Rede sein.
*
Was wäre
denn die richtige, die noch tragbare Zahl an Asylwerbern, möchte man fragen? Bis
zu welcher Zahl gingen Flüchtlinge in Ordnung und ab welcher Zahl beginnt die
Überschwemmung? Die Regierungen sind da offenbar sehr flexibel. Zu Zeiten des
Ungarnaufstandes im Jahr 1956 waren knapp 200.000 kein Problem für das
wesentlich ärmere Nachkriegs-Österreich. Heute geben schon 20.000 Flüchtlinge
den Anlass dafür her, von einer nicht schaffbaren Überschwemmung eines der
reichsten Länder der Welt zu reden.
Soll man
außerdem wirklich glauben, es gäbe zu viele Menschen in Österreich, weswegen ein
weiterer Zustrom nicht zu verkraften wäre? Gilt das dann auch für die hier
geborenen Kinder? Sind die dann auch zu viel? Diejenigen, die am lautesten vor
der angeblichen Überschwemmung warnen, sind doch zugleich jene, die sich mit
Sprüchen der Preisklasse, „die
Österreicher sterben aus“, zu Wort melden, denen es also gar nicht genug
Kinder - aber eben österreichische - geben kann. Kein Aufschrei war daher auch
angesichts der Prognose zu hören, dass die hiesige Bevölkerung bis zum Jahr 2030
auf 9 Millionen ansteigen wird. Originäre Österreicher überfüllen das Boot
offenbar nicht. Genauswenig übrigens wie die zahlreichen EU-Ausländer, die sich
ohne wesentliche Beschränkung in Österreich ansiedeln dürfen und von dieser
Möglichkeit auch zahlreich Gebrauch machen - in großer Zahl Deutsche aus den
neuen und auch alten Bundesländern. Ganz zu schweigen von Investoren, die ihr
besonderes „Naheverhältnis“ zu
Österreich dadurch beweisen, dass sie hier investieren und damit „Arbeitsplätze schaffen“. Von denen
können sich gar nicht genug in Österreich ansiedeln, ohne dass irgendein Boot zu
sinken droht.
*
Warum
versteht es sich denn - andersherum gefragt -von selbst, dass Österreich und
erst recht die große EU nicht Millionen aufnehmen können? Fehlt es etwa an Platz
oder materiellen Mitteln, zusätzliche Wohnungen zu bauen und Essen
heranzuschaffen? Die Flüchtlinge werden wie selbstverständlich als untragbare
Belastungen und Unkosten für die sozialen Sicherungssysteme ins Auge gefasst.
Dass die nach Europa wollen, um mit Arbeit für sich und ihre Familien zu sorgen,
wird gar nicht erst in Betracht gezogen. Könnten sich die Einheimischen mit
neuen zupackenden Händen nicht die Arbeit teilen, und das zusätzlich Benötigte
leicht herstellen? Können sie eben nicht!
Wie
selbstverständlich wird davon ausgegangen, dass in dieser Wirtschaftsweise
massenhaft zusätzliche Arbeitsleute keine willkommene Unterstützung darstellen,
sondern ein Problem. Allen ist die
Absurdität vertraut, dass Arbeit selbst – also der Aufwand, der nötig ist zur
Herstellung der gebrauchten Güter – ein knappes Gut ist und schon ohne
Einwanderer nicht für alle reicht.
Weil
Unternehmer dafür zuständig sind,
Arbeit zu geben, die sich
für sie lohnt, und weil sie dafür mit
Lohn und Arbeitsplätzen knapp kalkulieren, ist Arbeit nicht einfach die Mühe,
die sie ist, sondern ein Privileg, das der, der es hat, mit anderen nicht teilen
kann. Nur deshalb sind zusätzliche Menschen im Land eine Bedrohung für
diejenigen, die Arbeit haben. Das Kapital definiert, wie viele Leute gebraucht
werden, also nützlich sind und leben können, und wie viele – an ausschließlich
seinem Bedarf gemessen – Überbevölkerung darstellen und nur stören. Tatsächlich
gibt es also eine Überbevölkerung einzig gemessen an den Bedürfnissen des
Kapitals. Das vernichtende Urteil über diese Wirtschaftsweise lautet, wer vom
Kapital nicht gebraucht wird, ist zu viel. Nicht die Wirtschaft dient den
Menschen, sondern umgekehrt.
*
Dieses
Prinzip ist inzwischen weltweit durchgesetzt. Auch in Afrika hängt das Leben und
Überleben nicht von dem ab, was die Menschen dort an Produkten erzeugen, sondern
vom Geld, das sich auf dem globalen Markt damit verdienen lässt. In dieser
Konkurrenz sind sie hoffnungslos unterlegen. Die Konsequenz: traditionelle
Lebensgrundlagen wurden und werden zerstört. An der Benutzung der Menschen dort
hat das Kapital zugleich kein Interesse.
Ein
übriges tun die Kriege und Bürgerkriege, die die USA und Europa weltweit und in
brüderlicher Konkurrenz zueinander betreuen, um ihren Interessen – wo immer sie
diese verletzt sehen – zum Durchbruch zu verhelfen.
Mit all
dem werden in diesen Ländern die Fluchtgründe geschaffen, die man sich dann als
naturwüchsige Flutwelle denken soll, von der Europa getroffen wird, mit deren
Entstehung es aber nichts zu tun haben will. Dasselbe ökonomische und politische
System, das die Menschen aus ihrer Heimat vertreibt und zu Flüchtlingen macht,
erklärt sie hier zur Störung und sperrt, sie mittels eines militärischen
Grenzregimes das alles aufbietet, was technisch machbar ist, aus. Was die
Flüchtenden zu immer abenteuerlicheren und gefährlicheren Fluchtwegen zwingt.
*
„Manche Migranten flüchten auch vor
extremer Armut und Not … “ schreibt die UNHCR. In den Fluchtländern herrscht
aber nicht einfach Armut und Not. Armut und Not sind das Resultat des
politischen und ökonomischen Wirkens Europas und der USA. Von einer solchen
Täterschaft will die UNHCR mit ihrer Aussage aber nichts wissen und liefert mit
ihrem Hinweis sogar noch jenen ein Argument, die nach noch mehr Engagement
dieser Staaten rufen.
Die
Frage von fleißig oder faul hat nicht das Geringste damit zu tun, ob ein Mensch
flüchten musste oder nicht. Insofern geht der Vorwurf an die Adresse der
Flüchtlinge, sie wären faul an der Sache vorbei. Dürfen faule Menschen nicht
flüchten, wenn sie verfolgt werden? Andererseits verrät dieser Vorwurf sehr viel
darüber, worauf es hier bei uns ankommt, wenn ein Bürger unseres Landes meint,
sich so von einem Flüchtling unterscheiden zu müssen. Er wäre ja, anders als die
dahergelaufenen Flüchtlinge, dienstbar, er wäre nicht bloß kleinlicher
persönlicher Erfolgsrechnungen wegen loyal zu unserem Gemeinwesen, anders als
diese Fremden, die Asylanwärter. Haben die nicht schon mit ihrer Flucht
hinlänglich bewiesen, dass sie immer gewillt sind, ihre Heimat im Stich zu
lassen, wenn sie sich davon einen Vorteil versprechen? Solche Leute haben hier,
bei uns nichts verloren. Hier ist Dienstbarkeit erste Tugend und der so redet
ist einerseits stolz auf die Zugehörigkeit zu diesem Gemeinwesen, zu dessen
Nutznießern er in aller Regel nicht gehört, wenn er mit der eigenen
Dienstbarkeit prahlt. Andererseits leistet er sich den Widerspruch ausgerechnet
diese eigene Dienstbarkeit als Argument für die besondere Berücksichtigung
seiner Person ins Treffen zu führen.
Dieser
Mensch irrt freilich. Faulheit und Fleiß haben mit einem Recht auf Anwesenheit
in einem Staatswesen nicht das geringste zu tun. Weder wird man Staatsbürger
durch noch so überzeugende Beweise des eigenen Fleißes. Noch gehört bei der
Beurteilung von Asylanträgen die Überprüfung des besonderen Fleißes zum in
Anschlag gebrachten Repertoire der Prüfkriterien. Ganz im Gegenteil –
Asylsuchende dürfen gar nicht bzw. nur unter sehr einschränkenden
Ausnahmebedingungen arbeiten. Was die
verlangte Leistungsbereitschaft betrifft, kann sich der Staat getrost auf die
segensreiche Wirkung der marktwirtschaftlichen Lebensbedingungen verlassen,
unter die er Inländer wie Ausländer stellt.
Weil „Asylbetrüger“ bei uns ja bekanntlich
bleiben dürfen. Dass das nicht stimmt weiß auch Strache. Aber Asylbetrüger sind
für Strache eben nicht nur die Asylwerber mit negativem Bescheid der
Asylbehörde. Um zu wissen, dass die große Mehrzahl der Antragsteller in Wahrheit
Wirtschaftsflüchtlinge sind, dafür braucht Strache kein Urteil eines
Asylgerichtshofes. Das sagt ihm sein natürliches Empfinden.
Was wird
den Flüchtlingen als ihr Verbrechen zur Last gelegt. Mag ja sein, dass nicht
alle um Asylsuchenden politisch Verfolgte im Sinne der Genfer
Flüchtlingskonvention sind. Wer wollte es den Menschen verdenken, nach
Möglichkeiten und Wegen zu suchen, ihre Lage und die ihrer Familien zu
verbessern. Weil die Staaten Europas jede andere Möglichkeit eines Zuzugs
abgeschafft haben, bleibt den Flüchtlingen doch gar keine andere Option, als
die, um Asyl anzusuchen in der Hoffnung, irgendein Bleiberecht zu erhalten.
Was ist
daran eigentlich der Skandal? Die Lebensumstände, denen sich diese Menschen in
ihren Heimatländern gegenüber sehen, oder dass sie diese Lebensumstände nicht
stillschweigend akzeptieren und lethargisch vor sich hin vegetieren, sondern
versuchen ihnen zu entkommen. Staat und Kapital, die den Flüchtlingen in ihrer
Heimat alle Lebensgrundlagen zerstören, haben auch hier keine Beschäftigung für
sie und verbietet ihnen deshalb hier mit all ihrem Überlebensdrang nach einem
Auskommen zu suchen. Dann besitzen die die Frechheit, dieses über sie
gesprochene Urteil nicht umstandslos zu akzeptieren.
Für die
Flüchtlinge macht es keinen Unterschied, warum genau er dort wo er herkommt,
nicht leben kann. Die EU macht da aber einen feinen Unterschied. Wer „bloß“ aus wirtschaftlichen Gründen
aus seiner Heimat weg will, ist nicht auf der Flucht. Es ist dies eine erste
Auskunft über das Asylrecht. Wer bloß dem Verhungern davonzulaufen versucht,
verdient schon einmal kein Asyl. Um den Schutz auch nur des Lebens von Menschen
kann es beim Asylrecht nicht gehen.
*
Schöner
könnte die Zusammenarbeit über alle politischen Lager hinweg gar nicht
funktionieren. Die amtliche Politik in Gestalt der SPVP-Regierung gibt durch
laufende Verschärfungen des Asylrechts den Maßstab für eine ordentliche
Behandlung von Flüchtlingen im Sinne Österreichs aus. Wie es sich für eine
Demokratie gehört nicht ohne öffentliche Debatte über die Probleme, die die
Flüchtlinge „uns“ bereiten. Für die
FPÖ eine schöne Gelegenheit, der Regierung ein einziges Versagen vor der
selbstgestellten Aufgabe vorzurechnen, damit der eigenen entsprechend gestimmten
Wählerklientel ein Argument für die Wichtigkeit einer Stimmabgabe zu Gunsten der
FPÖ zu geben und die Regierung „vor sich
herzutreiben“, die dann ihrerseits aus Rücksicht vor den Stimmbürgern nicht
anders können will, als Konsequenz im Umgang mit dem Flüchtlingsproblem an den
Tag zu legen. Perfider weise wird all das vorgetragen im Gestus gerade dadurch
das Asylrecht schützen und den echten Flüchtlingen zu ihrem Recht verhelfen zu
wollen.
Wie
Asylfreunde sich für die Asylsuchenden stark machen
Dass
Österreich mittlerweile nur dem geringsten Teil der Antragsteller auf Asyl
tatsächlich ein Aufenthaltsrecht – Asyl oder wenigstens humanitäres Bleiberecht
– zugesteht, und ihre öffentliche Beschuldigung als in ihrer großen Mehrzahl
Illegale bleibt nicht unbeantwortet. Zu Wort melden sich Menschen, die auf die
Konsequenzen dieser Politik hinweisen.
Abgelehnte Asylwerber, die nicht freiwillig dorthin zurückkehren, wo sie
hergekommen sind, weil sie dort keine Überlebensperspektive sehen, werden in die
Illegalität gezwungen, sind der tagtäglichen Gefahr ausgesetzt, aufgegriffen und
abgeschoben zu werden und sind daher durch Arbeitgeber und Vermieter beliebig
erpressbar. Kinder und Jugendliche sind von jeder Ausbildung ausgeschlossen.
Die
Kritiker wenden sich gegen diese Behandlung der Asylsuchenden, weisen die von
den Asylgegner erhobene Beschuldigung der Asylsuchenden als Illegale zurück und
verlangen eine bessere, menschlichere und vor allem fairere Behandlung der
Asylsuchende - zuletzt im Rahmen einer Demonstration diesen September in Wien.
Ihren Protest fassen sie selbst in der Zurückweisung der Stigmatisierung der
Asylsuchenden als Illegale zusammen. Dieser Verurteilung der Asylsuchenden
setzen sie entgegen:
„Ihr sollt wissen, dass kein Mensch
illegal ist. Das ist ein Widerspruch in sich. Menschen können schön sein oder
noch schöner. Sie können gerecht sein oder ungerecht. Aber illegal? Wie kann ein
Mensch illegal sein?“ (Netzwerk gegen Abschiebung und Ausgrenzung,
http://www.kmii-koeln.de/manifest-1997)
„Kein Mensch ist illegal! – Unser
Widerstand geht weiter” (http://refugeecampvienna.noblogs.org/page/3/).
Fast
hätte man meinen können, den Protestierenden wäre aufgefallen, dass Illegalität
nichts ist, was einem Menschen an sich zukommen könnte. Tatsächlich handelt es
sich um keine menschlichen Eigenschaft wie Körpergröße, Hautfarbe oder
Körpergewicht. Entscheidungen in Sachen Legalität oder Illegalität sind immer
das Resultat eines Messens an getrennt vom beurteilten Menschen existierenden
rechtlichen oder moralischen Maßstäben. Es kann sich daher unmöglich um eine
menschliche Eigenschaft handeln. Illegal im Sinne des Rechts sind jene Personen,
die sich ohne gültige Aufenthaltserlaubnis im Land aufhalten. Über sie ist das
staatliche Urteil gefällt, dass sie hier „bei
uns“ nichts verloren haben und damit vor der Alternative stehen entweder das
Land freiwillig zu verlassen oder aber über kurz oder lang aufgegriffen und
abgeschoben zu werden.
Dieses
Urteil des Staates längs seiner in den Rechtsvorschriften niedergelegten Zwecke
übersetzt sich der Teil der Öffentlichkeit, der den Asylsuchenden negativ
gegenübersteht, in eine menschliche Eigenschaft der Flüchtlinge. Nicht der Staat
macht sie zu Illegalen, sondern sie wären Illegale.
Gegen
diese Aburteilung der Fremden als Illegale legen die Vertreter des Netzwerkes „Kein Mensch ist illegal“ mit Verweis
auf die katastrophalen Konsequenzen dieser Entscheidung für das Leben der
Flüchtlinge hier bei uns Protest ein. „Ihr
sollt wissen, dass kein Mensch illegal ist“, verlautbaren sie.
Dagegen
aufzutreten, nicht anerkannten Flüchtlingen und nicht erwünschten Migranten das
staatliche Urteil über sie mit der Figur des „Illegalen“ als persönliche Eigenschaft anzudichten, ist das eine. Wenn sie
schreiben, „Ihr sollt wissen, dass kein
Mensch illegal ist“, halten sie aber bei ihrer Zurückweisung des staatlichen
und öffentlichen Urteils zugleich am Fehler fest, das Resultat einer rechtlichen
oder moralischen Beurteilung für eine Eigenschaft der beurteilten Person zu
halten, nur mit umgekehrtem Vorzeichen.
„Jeder Mensch hat das Recht, selbst zu
entscheiden, wo und wie er leben will. Der Regulierung von Migration und der
systematischen Verweigerung von Rechten steht die Forderung nach Gleichheit in
allen sozialen und politischen Belangen entgegen, nach der Respektierung der
Menschenrechte jeder Person unabhängig von Herkunft und Papieren.“(ebenda)
Die
Netzwerker halten, dem staatlichen Urteil und der darauf gründende Behauptung
der Ausländerfeinde, die meisten Asylwerber wären Illegale, entgegen, dass alle
Menschen qua ihrer Geburt das Recht hätten, sich aufzuhalten und ihr Glück zu
suchen, wo immer sie wollen. Sie drehen also den Spieß um und erklären, dass es
nicht die Flüchtlinge sind, die gegen das Recht verstoßen, sondern in Wahrheit
der Staat, der ihr angestammtes Recht auf freie Wahl des Aufenthaltsortes
verletzt, wenn er seine Grenzen dicht macht und so jede legale Möglichkeit der
Migration verhindert.
*
Auf eine
tatsächlich geltende Rechtsquelle gründet ihre Behauptung eines Menschenrechts
auf freie Wahl des Aufenthaltsortes nicht, was ihnen auch nicht ganz unbekannt
ist, wenn sie „Gleichheit in allen
sozialen und politischen Belangen“ und nach „Respektierung der Menschenrechte“ jeder Person unabhängig von Herkunft und
Papieren, fordern - im Irrglauben, dadurch die von ihnen kritisierte staatliche
„Regulierung der Migration“ verhindern
zu können.
Ganz
allgemein ist die Vorstellung eines Rechtes, das die Staaten zu respektieren
hätten, also eines Rechtes nicht durch, sondern gegen die Staaten, eines
Rechtes, das nicht - wie sonst üblich - die Bürger verpflichtet, sondern die
Staatsmacht, paradox, weil die Staaten selbst keiner Gewalt unterliegen, die sie
zu irgendwas verpflichten könnte. In Wahrheit verhält sich die Sache genau
umgekehrt. Es sind die Staaten, die als in ihrem Staatsgebiet höchste Gewalten,
Rechte und Pflichten der Menschen definieren. Als diese höchsten Gewalten lassen
sie selbst sich gerade zu nichts verpflichten, was sie nicht wollen, nicht durch
ihre Bürger und schon gar nicht durch irgendwelche in der Natur der Menschen
begründet sein sollenden Rechte.
Wenn die
Vertreter des Netzwerkes trotzdem meinen, den Staat an einem den Menschen von
Natur aus zukommenden Recht blamieren zu können, sitzen sie dem Schein auf, den
die Staaten selbst gerne pflegen, wenn sie vorgeben, in allem was sie
durchsetzen, nichts anderes zu verfolgen, als den natürlichen Rechten der
Menschen zum Durchbruch zu verhelfen.
*
Dass Menschen dafür, sich irgendwo aufzuhalten – etwas, das
sich für niemanden vermeiden lässt -, eines Rechts bedürfen, davon gehen auch
die Netzwerker wie selbstverständlich aus[i]. Das dem Staat
zu bestreiten kommt ihnen daher gar nicht in den Sinn. Im Unterschied zum Staat
sind sie aber der Auffassung, dass jeder Mensch dieses Recht immer schon hätte.
Dass ein solches Recht zu gar nichts anderem taugt und auch zu gar nichts
anderem taugen kann, als die Menschen zu sortieren – in welche, die dazu
gehören, und in die anderen -, wollen sie nicht bemerken.
Nun ist es zwar in unserer Welt der Staaten eine Tatsache,
dass jeder Mensch ein solches Recht braucht, dafür sein, muss man deswegen aber
doch noch lange nicht. Wenn man aber wie die Netzwerker für ein solches Recht
ist, anerkennt man ohne es auszusprechen den für die Zuerkennung dieses Rechtes
zuständigen Erlauber, den Staat. Dann sollte man sich aber nicht mehr wundern,
dass nicht die Bedürfnisse der Menschen, sich ihren Aufenthaltsort nach
Gutdünken auszusuchen, zum Tragen kommen, sondern die Interessen dieses Staates.
*
Wie
nehmen die Netzwerker den Umstand wahr, dass Migranten und Flüchtlinge sich hier
bei uns nicht aufhalten, nicht arbeiten usw. dürfen? Nicht als die Kehrseite des
Rechtes auf Aufenthalt, sondern als Rechtlosigkeit. „Ausgegrenzt“ zu sein,
die Rechte, die einem Inländer
selbstverständlich zustehen, nicht zu haben, das ist es, was die Netzwerker als
das eigentliche Problem der unerwünschten Flüchtlinge und Migranten ausmachen.
Dabei leiden die Ausländer gar nicht an ihrer Rechtlosigkeit, sondern an der
alle Lebensbereiche umspannende Herrschaft des Rechts – bis hin zum Recht sich
irgendwo aufhalten zu dürfen.
Vom
Recht des legalen Aufenthaltes haben sie offensichtlich eine unverwüstlich gute
Meinung. Dabei könnte einem sehr leicht auffallen, dass es mit dem Nutzen der
Legalität so weit nicht her ist. Legal zu sein, schließt nämlich noch lange
nicht ein, auch nur einigermaßen ordentlich leben zu können. Das ließe sich ja
allein schon daraus lernen, dass ihr fraglos gegebenes Aufenthaltsrecht in ihren
Heimatländern sie nicht davor bewahrt hat, ihr Heil in der Flucht suchen zu
müssen.
Ein wenn
schon nicht gutes so doch wenigstens brauchbares Leben wird auch hier bei uns
niemandem versprochen, durch kein Gesetz, keinem Ausländer, aber auch keinem
Inländer - und noch nicht einmal die Netzwerker verfallen auf die Idee, das zu
fordern. Die Ausländer sollen nur nicht anders, nicht besser aber auch nicht
schlechter behandelt werden, wie die Inländer.
Nun lässt sich nicht bestreiten, dass der Status des Inländers aus der Perspektive der Flüchtlinge erstrebenswert ist. Der praktische Vergleich macht da sicher. Deswegen ist es aber noch lange nicht richtig, die Inländer als mit ihrem Aufenthaltsrecht gut bedient anzusehen. Richtig ist, die Inländer dürfen sich um einen Arbeitsplatz anstellen. Dieser Zugang zum Arbeitsmarkt, wie er so nur Inländern offen steht, ist aber noch lange nicht ihr Mittel, sondern Mittel des Kapitals, Arbeitskräfte für die Mehrung seines Reichtums zu nutzen. Inländer bekommen diesen Arbeitsplatz nicht, weil sie ihn brauchen, sondern nur nach Maßgabe eines Unternehmers, ob ihre Arbeitskraft der Vermehrung seines Reichtums dient. Taugt diese Arbeitskraft dafür nicht, verliert der Inländer seinen Arbeitsplatz und mit ihm die Grundlage seiner Existenz. Sein Aufenthaltsrecht verliert er deswegen nicht. Als Teil des Staatsvolkes hat er den staatlichen Interessen aber weiterhin zur Verfügung zu stehen. Derselbe Sachverhalt ist beim Ausländer der Grund dafür, warum er gleich gar nicht ins Land darf. Wenn es darum geht, sich die vom Kapital für überflüssig erklärte Bevölkerung zurechnen zu lassen, halten die Staaten sich streng an die nationalen Grenzen.
„Kein Mensch ist illegal“(http://www.gruene.at/themen/menschen-grundrechte/kein-mensch-ist-illegal),
kann man
auch bei den Grünen lesen. Es ist aber nicht zu übersehen, dass dieser Satz bei
ihnen eine völlig andere Bedeutung hat. Dieses
„Kein Mensch ist illegal“ heißt bei ihnen keineswegs, dass sie der Meinung
wären, jeder Mensch sollte – weil per se legal - seinen Aufenthaltsort nach
eigenem Gutdünken selber wählen können. Ihre Zurückweisung zielt in eine andere
Richtung:
„Auch Menschen ohne
Aufenthaltsrecht haben Menschenrechte, die der Staat schützen muss. Der grüne
Bleiberechtsvorschlag ist ein Gebot der Stunde, Integrierten ein
Aufenthaltsrecht zu geben und damit eine unwürdige Politik zu beenden.“(ebenda)
Die
freie Wahl des Aufenthaltsortes gehört jedenfalls schon einmal nicht zu den „Menschenrechten“, für die sich die
Grünen stark machen, wenn sie sich mit größter Selbstverständlichkeit auf den
Umstand beziehen, dass es hier bei uns Menschen ohne Aufenthaltsrecht gibt. Für
sie ist es eben keine Frage, dass es einzig und allein in die Zuständigkeit
Österreichs fällt, die Kriterien festzulegen und gegebenenfalls nach
tagespolitischer Notwendigkeit auch zu modifizieren, nach denen Asyl gewährt
wird oder nicht, auf dass dann von Fall zu Fall von ganz und gar unabhängigen
Gerichten längs dieser politischen gesetzten Kriterien entschieden wird, wem ein
Aufenthaltsrecht zugesprochen wird und wem nicht.
Gerade
weil die Grünen fest auf dem Boden des geltenden Rechtes stehen, stellt sie der
praktische Umgang mit den Flüchtlingen nicht voll zufrieden. Auch Menschen ohne
Aufenthaltsrecht hätten grundlegende und unhintergehbare Rechte – geeignete
Dolmetscher, ordentliche Verpflegung, usw. - die zu beachten Österreich doch
schon allein seiner eigenen Würde schuldig wäre.
Das
wesentlichste Menschenrecht, das die Grünen aber dem Gefühlsleben der
Flüchtlinge abgelauscht haben wollen, ist das Recht auf rasche Entscheidung
ihrer Verfahren:
„Viele AsylbewerberInnen warten bis zu 10
Jahre lang auf eine Entscheidung ihres Asylantrags - das ist menschlich
untragbar und auch wirtschaftlicher Unsinn, denn Österreich braucht allein schon
aus Gründen der demographischen Entwicklung - Überalterung der Gesellschaft,
Geburtenrückgang - die Zuwanderung. … Ein moderner Rechtsstaat muss in der Lage
sein, binnen weniger Monate über Asyl oder Einwanderung zu entscheiden.“(ebenda)
Am
Interesse der Flüchtlinge, ihrer Notlage in ihren Herkunftsländern zu entrinnen,
nimmt dieses „Recht“ jedenfalls nicht
Maß. Was die Flüchtlinge tatsächlich wollen, ist nicht eine schnelle, sondern
eine positive Erledigung ihres Asylantrages. „Menschlich untragbar“ sind die langen
Verfahrensdauern für sie nur, weil sie lange auf die von ihnen erhoffte positive
Entscheidung warten. Ihnen mit raschen Verfahren helfen zu wollen, ist zynisch,
wenn man weiß, dass zusehends immer weniger Anträge positiv erledigt werden[i], man ihnen mit
diesen raschen Verfahren daher einzig dazu verhilft, rasch abgeschoben zu
werden.
Spätestens seit der Wahldiskussion 2013 zwischen Eva Glawischnig und H.C.Strache
weiß man von den Grünen:
„Wenn das Verfahren ordentlich
durchgezogen wird, kann man
der Familie ins Auge schauen und
sagen das
geht nicht,
dass sie bleiben.“(Glawischnig
in der Wahldiskussion 2013 im ORF mit Strache).
Die
Grünen haben - ganz im Sinne des von ihnen gepflegten Images der Partei, die für
Sauberkeit steht - nichts gegen Abschiebungen, sie müssen eben nur sauber, im
Sinne des geltenden Rechtes und schnell durchgeführt werden. Es muss alles mit
rechten Dingen, dh. ohne Verletzung der Rechte, die sich Österreich in Sachen
Asyl gegeben hat, zugehen. Das sei Österreich vor allem seinem eigenen Ansehen
schuldig.
So
mancher Grün-Wähler ist darob von den Grünen bitter enttäuscht. Enttäuschung ist
eine schlechte Form der Distanzierung, eine Form, die vom Objekt der Hoffnungen
nicht ablassen will.
Von Enttäuschung getragen - nicht über die Grünen, sondern über
die Flüchtlingspolitik der österreichischen Bundesregierung - ist auch die
Initiative „Gegen Unmenschlichkeit“.
Die Vertreter dieser Initiative wollen sich einfach nicht vorstellen, dass die
österreichische Regierung das, was sie mit ihren Asylgesetzen Flüchtlingen, die
hierzulande um Asyl ansuchen, antut, tatsächlich will und empfiehlt daher
„Bundes- und Vizekanzler sollten sich ein persönliches Bild von der
Situation machen, mit der Schutzsuchende derzeit in Österreich konfrontiert sind
– und selber ‚Betroffene’ werden“. (Presseinformation vom 29.10.2013,
http://gegen-unmenschlichkeit.at)
Blöd nur, dass sie einer solchen Einladung – zuletzt gemacht von
den Flüchtlingen in der Votivkirche – einfach nicht Folge leisten wollen!
Entgegen der Unterstellung der Proponenten der Plattform „Gegen Unmenschlichkeit“, dass die
Politik nicht wollen kann, was sie tut, empfinden die verantwortlichen Politiker
offensichtlich mitnichten das ihnen unterstellte Informationsdefizit, sie wissen
und wollen das, was sie tun.
In unserem nächsten Teil zum Thema Asylpolitik werden wir uns
damit beschäftigen, was sie mit ihren Asylgesetzen regeln und wie sich daraus
auch die Änderungen der Asylgesetze erklären lassen
[i] „Insgesamt erkannten die EU-Staaten im Jahr 2012 von 407.270 Antragstellern 77.295 Asylbewerber in erster Instanz als schutzberechtigt an. In Österreich hatte es 23.855 Anträge gegeben, davon 15.895 Entscheidungen in erster Instanz. 4455 oder 28,0 Prozent betrug die Anerkennung bei diesem Erstverfahren.“ (Die Presse, 18.6.2013)