ARGUMENTE GEGEN DEN ÖGB GEGENARGUMENTE

Der ÖGB sieht sich seit dem Antritt der jetzigen Bundesregierung laufenden Angriffen ausgesetzt. Ihren bisherigen Höhepunkt erreichten diese Angriffe mit der erzwungenen Ablöse von Hans Salmutter als Prasident des Hauptverbandes der Sozialversicherungen. Gegen diese Angriffe hat sich der ÖGB im Herbst des Vorjahres mit einer erstmals bundesweit durchgeführten Urabstimmung zur Wehr gesetzt. Nicht nur die ÖGB-Vertreter, sondern auch viele linke Gruppen, die in den Vorjahren dem ÖGB oft vorwarfen, er würde die Interessen der österreichischen Arbeitnehmer auf dem Altar der "Sozialpartnerschaft" den Interessen der Unternehmer opfern, warben für eine möglichst große Beteiligung an dieser Urabstimmung.

Mehr als 800.000 Arbeitnehmer gaben dem ÖGB ihre Stimme und erfüllten damit die Hoffnungen des ÖGB.

Wir wollen nun 3 Monate danach, also nach Urabstimmung und den anschließenden Verhandlungen über die in der Urabstimmung erhobenen Forderungen Bilanz ziehen und insbesondere folgende Fragen beantworten:

1. Warum hat der ÖGB diese Urabstimmung durchgeführt?

a)Zur Beantwortung dieser Frage sei zunächst einmal daran erinnert, dass Gewerkschaften einmal aus der Einsicht heraus gegründet wurden, dass Lohnarbeiter von ihrem Dienst für Staat und Kapital nicht leben können, wenn sie sich nicht organisiert zur Wehr setzen gegen die Zumutungen von Staat und Kapital: gegen die Techniken der Leistungsssteigerung im Betrieb; gegen Lohnsenkungen; gegen die Minderung ihres Lohns, wie sie der "freie Markt" mit Preissteigerungen und Inflation und der Staat durch Erhöhung von Steuern und Senkung von Sozialleistungen bewirken.

Dass jemand, der vom Verkauf seiner Arbeitskraft leben muss, von den Geschäftskalkulationen der Unternehmer abhängt; dass ihn die Unternehmer für ihren Gewinn möglichst intensiv benutzen; dass sie seine Benutzung auch wieder bleiben lassen, wenn es sich für sie nicht lohnt, daran hat sich auch am Beginn des neuen Jahrtausends nichts geändert. Arbeitszeitflexibilisierung, Arbeitsintensivierung, Änderungskündigungen, zunehmendes hire & fire, laufende Verschlechterungen des Pensionsrechtes, Stellenabbau und Lohnkürzungen bei Post und Telekom, neue Steuern und Abgaben, mehr Selbstbehalte im Gesundheitsbereich, Nulllohnrunden und Gehaltskürzungen im öffentlichen Dienst usw. geben davon ein beredtes Zeugnis.

b)Was sich aber geändert hat, ist die Gewerkschaft. Schon seit seiner Gründung nach dem zweiten Weltkrieg versteht sich der ÖGB nicht als Zusammenschluss von Arbeitnehmern, der den Widerstand gegen die Zumutungen des Kapitals organisieren will. Ganz im Gegenteil - in den Unternehmern, also den Vertretern des Kapitals sieht er nicht den Klassengegner, sondern den Sozialpartner, der gemeinsam mit den Arbeitnehmern den wirtschaftlichen Erfolg Österreichs bewerkstelligt. Der ÖGB will als national verantwortliche Kraft die Geschicke der österreichischen Wirtschaft mitbestimmen. Die ökonomischen Interessen der Unternehmer werden von ihm daher auch dann, wenn sie den Arbeitnehmern schaden nicht zurückgewiesen, sondern anerkannt: Gewinne müssen sein, Rationalisierungen für die Konkurrenzfähigkeit sind unumgänglich und hohe Lohnkosten gefährden den wirtschaftlichen Erfolg Österreichs - all das gehört zu den Einsichten österreichischer Gewerkschaftsfunktionäre. Diese Interessen, die mittels Lohnkürzung und Verschlechterung der Arbeitsbedingungen durchgesetzt werden, hat der ÖGB zu Sachnotwendigkeiten der österreichischen Wirtschaft umdefiniert, ausgehend von der Lüge, dass ein stetiges Wirtschaftswachstum eine Voraussetzung für das Auskommen der Arbeitnehmer sei.

So sind Entlassungen, Lohnkürzungen und die sonstigen eingangs angeführten arbeits- und sozialrechtlichen Verschlechterungen nicht auf die Gegenwehr des ÖGB gestoßen. Im Gegenteil, sie wurden von ihm mit Regierung bzw. Unternehmerseite "sozialpartnerschaftlich" ausverhandelt.

Wenn Arbeitnehmer einmal Streik zur Abwehr dienstrechtlicher Verschlechterungen vom ÖGB fordern - wie letztes Jahr die Lehrer der Allgemeinbildenden höheren Schulen vor Beschlussfassung des Budgetbegleitgesetzes, das gravierende gehalts- und dienstrechtliche Verschlechterungen für die Lehrer brachte - dann schreckt der ÖGB nicht davor zurück, den sozialen Frieden gegen den Streikwillen von Arbeitnehmern durchzusetzen, indem er im die Durchführung eines Streiks der AHS - Lehrer vom Streikwillen auch einer anderen Lehrersektionen abhängig machte, nachdem die anderen Lehrersektionen einen Streik schon vorher ausdrücklich ausgeschlossen hatten.

c)Bei der Erhaltung des sozialen Friedens war der ÖGB sehr erfolgreich. Der ÖGB kann auf sein Konto verbuchen, dass der Wirtschaftsstandort Österreich mit einer so gut wie nicht vorhandenen Streikbereitschaft für sich werben kann. Trotz des Umstands, dass in Österreich ca. 1 Mill. Menschen an der Armutsgrenze leben und der Rest von seinem Lohn für Arbeit auch nicht gerade im Luxus schwelgt ist es nach 50 Jahren ÖGB-Politik völlig aus dem Bewusstsein der österreichischen Öffentlichkeit, leider auch vieler Arbeitnehmer verschwunden, dass diese viele Gründe und zusammengeschlossen auch die Mittel hätten, Lohnkürzungen und Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen zu bekämpfen. Wegen seines bedingungslosen Einsatzes für den sozialen Frieden und die nationale Wirtschaftskraft Österreichs, wurde der ÖGB von den vergangenen Regierungen nicht nur respektiert, sondern darüberhinaus auch noch so mancher Funktionär mit den Würden eines höheren Amtes versehen. Seitdem konnten die österreichischen Arbeitnehmer Gewerkschaftsführer noch zusätzlich in der Rolle von Aufsichtsratsmtgliedern, Sozialministern, Nationalratspräsidenten, Nationalratsabgeordneten und dergleichen bewundern. Ein "Gewerkschaftsstaat" - wie die FPÖ dies behauptet - ist deswegen hierzulande nicht aufgemacht worden, eine freiwillige Staatsgewerkschaft leider schon.

d)Dieser soziale Friede ist so sehr zur Selbstverständlichkeit in Österreich geworden, dass die nunmehrige schwarz-blaue Regierung diesen gar nicht mehr als Werk des ÖGB anerkennen will. Sie fragt sich daher, mit welchem Recht der ÖGB dann überhaupt in allen wesentlichen wirtschafts- und sozialpolitischen Gremien Sitz und Stimme hat. Wenn der ÖGB wirklich nichts anderes als den wirtschaftlichen Erfolg Österreichs im Sinn hat, dann ist dieser doch bei der Bundesregierung bestens aufgehoben, - so deren Logik. Umgekehrt sieht die Bundesregierung im Beharren des ÖGB auf Einfluss und Gehörtwerden einen einzigen Beweis dafür, dass es ihm nur um den Erhalt seiner eigenen Macht geht, nicht um das Beste für Österreich. Entsprechend entschlossen geht sie daran, den ÖGB aus allen Institutionen der staatlichen Macht hinauszukomplimentieren und die Sozialpartnerschaft zu beenden.

So hat der ÖGB heute keinen Anspruch mehr auf den Sozialministerposten, es wird die Frage nach der Berechtigung eines Nationalratsmandats für den ÖGB-Präsidenten aufgeworfen, Gesetze werden entgegen der früheren Praxis auch ohne Zustimmung der Sozialpartner beschlossen und schließlich wird der GPA-Chef Salmutter durch gesetzgeberische Kunststücke aus dem Hauptverband der Sozialversicherungen entfernt.

e)Dagegen hat sich der ÖGB mit der Urabstimmung zur Wehr gesetzt. Die von ihm Vertretenen sollten ihm die Ermächtigung erteilen, auch in Zukunft in ihrem Namen aufzutreten. Im unters Volk gebrachten Werbematerial hat der ÖGB sämtliche Verschlechterungen -Pensionskürzungen, Unfallrentenbesteuerung, Ambulanzgebühren, Studiengebühren usw. - aufgezählt, nicht weil er irgendeine davon mit seiner Kampfkraft wieder rückgängig machen wollte, sondern einzig als Nachweis dafür, wie wichtig der ÖGB für seine Mitglieder ist, um ihm so eine möglichst hohe Zustimmung bei der Abstimmung zu verschaffen. Nicht zufällig wurden daher dann ausdrücklich nur noch nicht durchgeführte Projekte zur Urabstimmung vorgelegt.

Eine möglichst breite Zustimmung zu den vorgelegten Fragen sollte der Regierung die nationale Wichtigkeit des ÖGB für den sozialen Frieden beweisen. Das war der Zweck dieser Urabstimmung.

Die zur Abstimmung vorgelegten Fragen waren daher von Anfang an nicht mit dem Angebot einer materiellen Sicherung geschweige denn einer Besserstellung für die österreichische Arbeitnehmerschaft zu verwechseln.

Dementsprechend sehen die im Anschluss an die Urabstimmung erzielten Verhandlungsergebnisse zum Thema Abfertigung und Ergebnisse der Kollektivvertragsverhandlungen des Vorjahres auch aus.

2. Was haben die österreichischen Arbeitnehmern davon, dass sie dem ÖGB den Rücken gestärkt haben?

2.1. Abfertigung neu:

Wenige Wochen nach der Urabstimmung einigte sich der ÖGB mit der Wirtschaftskammer auf eine "Abfertigung neu". Die Forderung des ÖGB in der Urabstimmung lautete:

"Wir fordern einen Anspruch auf Abfertigung ab dem ersten Tag - auch bei Selbstkündigung - mit freier Verfügbarkeit durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer."

Diese Forderung hat der ÖGB der von der schwarz-blauen Bundesregierung geplanten Abschaffung der Abfertigung zugunsten einer betrieblichen Pensionsvorsorge für die österreichischen Arbeitnehmer entgegengestellt.

Die österreichische Bundesregierung will die bisherige Altersvorsorge umbauen. Im Rahmen des bisherigen Umlageverfahrens werden die aktiven Teile der Arbeitnehmerschaft in Gestalt von zwangsweise abgezogenen Lohnteilen für den Erhalt der nicht mehr brauchbaren Teile der Arbeitnehmerschaft in die Pflicht genommen. Um aber die gewinnbringende Anwendung der Arbeitskraft nicht an zu hohen Lohnkosten scheitern zu lassen, hat es der Staat im Rahmen einer Ausfallshaftung übernommen, die Lücke zwischen den Einnahmen der Pensionsversicherung und deren gesetzlich geregelten Ausgaben aus seinen budgetären Mitteln zu schließen. Diese Ausfallshaftung des Bundes für die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben der staatlichen Pensionskasse ist der jetzigen Regierung ein Dorn im Auge.

Erstmals ist in Österreich eine Generation von Arbeitnehmern im Pensionsalter, die nicht durch Kriege dezimiert wurde. Gemeinsam mit den lebensverlängernden Nebenwirkungen mancher medizinischer Leistung im Dienste des Erhalts der Arbeitskraft und den beständigen erfolgreichen Versuchen der Unternehmer, sich älterer und damit teurerer Arbeitnehmer zu Gunsten jüngerer billigerer Kollegen zu entledigen, führt dies zu steigenden Ansprüchen an die Pensionskasse. Diesen steigenden Pensionsansprüchen stehen – nicht zuletzt dank immer löchriger werdender Beschäftigungsbiographien – nicht im selben Ausmaß steigende Beiträge gegenüber. Die staatlichen Zuzahlungen in Form des Bundesbeitrages aufgrund der übernommenen Ausfallshaftung werden jetzt von der Bundesregierung überhaupt in Frage gestellt. Staatliche Einnahmen sind ihr zu schade, um in Gestalt eines Zuschusses zu den Pensionskassen alte und nicht mehr brauchbare Arbeitnehmer durchzufüttern. Eine Erhöhung der Beitragssätze lehnt die Politik ebenfalls ab, denn eine zusätzliche Belastung der Wirtschaft kommt keinesfalls in Frage. Daher wird weiter wie schon in den letzten 15 Jahren an den Auszahlungen der Pensionsversicherung gedreht, sodass die tatsächlich ausbezahlte Pension in Zukunft noch weniger als jetzt ein ordentliches Auskommen im Alter gewährleistet.

Herr und Frau Österreicher sollen sich in Zukunft nicht mehr darauf verlassen können, dass die staatliche Pension als alleinige "Säule" der Pensionsvorsorge mehr als das bloße Überleben gewährleistet. Sie sollen in Hinkunft bei ihrer Altersvorsorge von einer 2.Säule in Form einer Betriebspension und einer 3.Säule in Form der Privatvorsorge, also von einem kapitalgedeckten Pensionssystem, abhängen, bei dem nicht mehr die gesamte Arbeiterklasse für ihre eigene Erhaltung zu sorgen hat, bei dem vielmehr jeder einzelne Arbeitnehmer mit seiner individuellen Beschäftigungsbiographie im Dienste des Kapitals sehen kann, wo er im Alter bleibt. Da die geplante Betriebspension nach Willen der Bundesregierung keine zusätzliche Belastung der Wirtschaft bedeuten darf, soll sie durch die Umwidmung - und damit defacto Enteignung - der Abfertigungsansprüche der Arbeitnehmer zugunsten der neuen Pensionskasse finanziert werden.

Soweit das Vorhaben der österreichischen Bundesregierung.

Diesen geplanten Zugriff auf die Abfertigung beantwortet der ÖGB nicht mit einer Ablehnung, sondern mit einer eigenen Abfertigungsregelung. Besonderen Wert legte er auf die freie Verfügbarkeit durch die Arbeitnehmer.

Mit der Forderung nach freier Verfügbarkeit bekundet der ÖGB ausdrücklich, dass er ihrer tatsächlichen Verwendung als neue Säule einer außerhalb der bisherigen Sozialversicherung angesiedelten Pensionskasse nichts in den Weg legen will. Damit ist aber auch klar, dass diese "Abfertigung neu" keine neue Abfertigung ist, sondern eine neue Säule der Altersvorsorge. Der ÖGB hat dem Systembruch zur Pensionskasse neu, und damit weg vom Umlageverfahren hin zum Kapitaldeckungsverfahren zugestimmt.

Dafür, dass die Arbeitnehmer die Abfertigung künftig auch in diesem Sinn verwenden, wird schon der – von den Unternehmern mit tatkräftiger Unterstützung der Gewerkschaft in die Welt gesetzte - stumme Zwang der Verhältnisse sorgen. Angesichts der Ansagen, die Sozialversicherungspension durch Senkung zu "sichern", bleibt den Abfertigungsbeziehern ohnehin nichts anderes übrig, als die sogenannte "Abferrtigung neu" frei und selbstbestimmt in Bezug auf die angekündigte Altersarmut zu kalkulieren.

Laut vorliegender Sozialpartnereinigung sollen für jeden Arbeitnehmer 1,53% der Lohnsumme in eine Abfertigungskasse eingezahlt werden. Diese legt das Geld auf dem Kapitalmarkt an, sodass in Hinkunft der Abfertigungsanspruch nicht nur von der eigenen Beschäftigungbiographie, sondern auch noch vom Aktienindex abhängt. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses soll der Arbeitnehmer gegenüber der Abfertigungskasse einen Anspruch haben, dessen Höhe sich in den ersten 30 Jahren weit unter dem bewegen soll, was einem nach der bisherigen Abfertigungsregelung zustand. Der ÖGB war sich mit der Wirtschaftskammer einig darin, dass die Abfertigung neu für alle Arbeitnehmer zu keiner Erhöhung der Gesamtausgaben der Unternehmer im Vergleich zum bestehenden Abfertigungssystem führen darf. Das heißt, das dieser "sozialpolitische Meilenstein" -wie er von Verzetnitsch, Leitl, Schüssel bezeichnet wurde - durch den jeder Arbeitnehmer in den Genuss einer Abfertigung kommt, nichts anderes als eine Umverteilung innerhalb der arbeitenden Klasse ist. Das Proletariat darf sich wieder einmal bei sich selbst bedanken. Das ist das Verhandlungsergebnis des ÖGB.

Die Zustimmung der Regierung zu dieser von den Sozialpartnern ausverhandelten Lösung steht noch aus – der Regierung ist die Wahlfreiheit für die Verwendung der Abfertigung nicht Garantie genug für den von ihr gewollten Aufbau der neuen Pensionssäule.

Wer jetzt meint, die erfolgte gewerkschaftliche Zustimmung zu einem Systemwechsel stünde im Widerspruch zu Frage 2 der Urabstimung: "Wir fordern die Beibehaltung der Pflichtversicherung, damit auch in Zukunft alle - unabhängig von ihrem Einkommen - auf die Gesundheits- und Pensionsversorgung vertrauen können" täuscht sich. Die Pflichtversicherung wird schließlich nicht abgeschafft sondern nur ausgehungert und sich für eine Pension stark zu machen, von der man auch leben kann, wurde vom ÖGB nicht versprochen.

2.2. Lohnverhandlungen:

In Frage drei der Urabstimmung konnte man als Gewerkschaftsmitglied seine Zustimmung dazu bekunden, "dass Lohnerhöhungen und Arbeitszeiten auch weiterhin durch die Gewerkschaften in Kollektivverträgen geregelt werden" sollen.

Was die österreichischen Arbeitnehmer von diesem Recht des ÖGB Kollektivverträge abzuschließen haben, soll im folgenden besprochen werden.

Für den ÖGB ist Kollektivvertragspolitik Wirtschaftspolitik. Löhne und Arbeitszeiten der Arbeitnehmer sollen sich zuallererst für die Wirtschaft lohnen. So sagt der Chef der Metallergewerkschaft, Rudolf Nürnberger in den Finanznachrichten 2/2001 folgendes:

"Die auf Kontinuität abzielende Lohnpolitik ist also sowohl aus Arbeitnehmersicht als auch aus gesamtwirtschaftlicher Sicht zu bevorzugen. .... Im Sinne von Stabilität bei den Einkommen und dadurch der Kaufkraft, im Sinne eines fairen Wettbewerbs der Unternehmer einer Branche, im Sinne einer insgesamt gesunden Wirtschaft also, werden wir der Abschaffung der Kollektivverträge – denn nichts anderes würde eine Verlagerung in die Betriebe bedeuten – unsere Zustimmung verweigern."(Bericht von Rudolf Nürnberger in den Finanznachrichten 2/2001)

Man kann Nürnberger ruhig glauben, wenn er das Kapital als den Nutznießer der Kollektivverträge benennt. Während so mancher Arbeitnehmer einer diskontinuierlichen Lohnerhöhung sicher einiges abgewinnen könnte, weiß Arbeitnehmervertreter Nürnberger, dass eine kontinuierliche Lohnpolitik im Dienste eines fairen Wettbewerbs, dh. gleicher und berechenbarer Ausbeutungs- und Konkurrenzbedingungen, genau das richtige für die österreichische Wirtschaft ist.

So sehen dann auch die konkreten Kollektivvertragsvereinbarungen aus. Wo sind denn heuer und in den vergangenen Jahren die kollektivvertraglich ausverhandelten "Lohnerhöhungen"? Schon lange ist keine Rede mehr von einem Ausgleich der Produktivitätssteigerung, die in den letzten Jahren in ständig sinkenden Lohnstückkosten zum Ausdruck kommt.

Heute gibt die Inflation die Obergrenze dafür ab, was an "Lohnerhöhung" überhaupt sein darf. Für viele gibt es nicht einmal diesen rechnerischen Inflationsausgleich. Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst z.B dürfen sich heuer über eine Gehaltserhöhung von 0,8 % freuen und die Handelsangestelllten über eine Erhöhung der Istgehälter von unter 2 %, das alles bei einer Inflationsrate von über 2 %.

Die arbeitsrechtlichen Forderungen seitens der Handelsunternehmer wie die nach Wegfall der Beschränkungen der Samstagarbeit für Handelsangestellte hat der ÖGB nicht entschieden zurückgewiesen. Diese Vereinbarungen "will man nun in Expertengesprächen aufarbeiten.", konnte man in der Presse vom 21.11.01 nachlesen.

Der ÖGB wird sich in diesen Gesprächen wie schon in der Vergangenheit auch den neuen Anforderungen seitens der Unternehmer sicher nicht verschließen. Die Zerlegung von Vollzeitarbeitsplätzen im Handel in lauter "atypische Beschäftigungsverhältnisse" ist ja schließlich auch nicht am Widerstand des ÖGB gescheitert. Dafür können sich die Handelsangestellten mit einer neuen Beratungsstelle des ÖGB trösten, die nicht darauf gerichtet ist, die immer prekärer werdenden Arbeitsverhältnisse zu beseitigen, sondern darauf, auch diese Beschäftigten in den ÖGB zu integrieren, damit auch sie sich in Hinkunft gemeinsam mit ihren "normal" beschäftigten Kollegen mit Aussagen wie der folgenden für dumm verkaufen lassen dürfen:

"Nur die starke gewerkschaftliche Organisation der Handelsangestellten sichert eine kontinuierliche und positive Weiterentwicklung der Einkommen und Arbeitsbedingungen im Handel."(GPA-Aussendung)

Resümee

So sehr es also wahr ist, dass Arbeitnehmer im Kapitalismus eines organisierten Zusammenschlusses bedürfen, so wahr ist auch, dass sie dabei mit dem ÖGB mehr als schlecht bedient sind. Für den ÖGB müssen Löhne, arbeits- und sozialrechtliche Regelungen zuallererst die Konkurrenzfähigkeit der österreichischen Wirtschaft befördern. Dass sich das mit einem gesicherten und steigenden Wohlstand der Arbeitnehmerhaushalte nicht verträgt, erfahren die mit bedauernder Zustimmung der diversen vom ÖGB gestellten Belegschaftsvertretungen abgebauten und ansonsten verbilligten Arbeitskräfte bei Post, Telekom, Conti und anderen Betrieben laufend am eigenen Leib.

Man kann dem ÖGB seine fortgesetzte Mitwirkung an der Verarmung der österreichischen Arbeitnehmer vorwerfen, aber sicher nicht einen Verrat an den in der Urabstimmung aufgestellten Forderungen. Für all jene, die sich gegen Lohnsenkungen und Verschlechterungen zur Wehr setzen woll, wäre es also höchst an der Zeit dem ÖGB die Gefolgschaft aufzukündigen.

Für Diskussionsbeiträge und Kritik zu unserem Beitrag erreicht Ihr uns unter unserer E-mail-Adresse GEGENARGUMENTE@CHELLO.AT